Schutz hat seinen Preis:Prostituierten-Gesetz kommt Freistaat teuer

Das neue bundesweite Prostituiertenschutzgesetz wird Bayern mehrere Millionen Euro kosten. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in großen Städten kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli. "Alle notwendigen Personal- und Sachkosten, die aufgrund der durch das Prostituiertenschutzgesetz neu übertragenen Aufgaben entstehen, werden vom Freistaat übernommen", teilte eine Sprecherin des Sozialministeriums mit. Laut Gesetz müssen Prostituierte ihr Gewerbe anmelden. Sie sind zu einer gesundheitlichen Beratung verpflichtet. Außerdem soll der Betrieb eines Bordells oder eines Escort-Services künftig nur zulässig sein, wenn eine behördliche Erlaubnis vorliegt. Welche Behörde dafür aber verantwortlich ist, hat der Bund den Ländern selbst überlassen. Viel Zeit bleibt den Ländern dabei allerdings nicht, denn das Gesetz wurde erst Ende September 2016 beschlossen. Auch das bayerische Sozialministerium spricht von einer viel zu kurzen Umsetzungsfrist. Erst am vergangenen Mittwoch wurden die verantwortlichen Ämter bestimmt. "In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir zeitgerecht die notwendigen Zuständigkeiten geregelt", sagte Sozialministerin Emilia Müller. "Ab 1. Juli werden in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden und Großen Kreisstädte den Vollzug übernehmen." Die gesundheitliche Beratung übernehmen Gesundheitsämter.

© SZ vom 26.06.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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