Schlechte Zahlungsmoral:Unbezahlte Kitagebühren in Millionenhöhe

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Wegen nicht bezahlter Kindergartengebühren haben bayerische Kommunen Ausfälle in Millionenhöhe. So blieben in München in den Jahren 2015 und 2016 Kita-Bescheide von zusammen rund drei Millionen Euro unbezahlt. Ulrich Lobinger vom Münchner Referat für Bildung und Sport relativierte die Summe allerdings: Es handle sich um vier Prozent des gesamten Kita-Gebührenaufkommens eines Jahres. In Würzburg liegt die Ausfallquote deutlich höher: 538 Kinder werden dort derzeit in städtischen Kindertageseinrichtungen betreut - bei 59 Eltern läuft ein Mahnverfahren, was rund zehn Prozent entspricht. In Augsburg blieben in diesem Jahr bis Ende September gut sechs Prozent der Kita-Gebührenbescheide unbeglichen. Die Quote war schon einmal schlechter. Zufriedenstellend sei die Zahlungsmoral der Eltern dennoch nicht, betonte ein Sprecher. In Nürnberg hieß es, die Zahl säumiger Eltern sei seit Jahren relativ konstant. Konkrete Zahlen wurden aber nicht genannt. Selbst bei schlechter Zahlungsmoral der Eltern kann das Kind in den meisten Fällen zunächst in der jeweiligen Einrichtung bleiben.

Ein Mitarbeiter des zuständigen Referats in Nürnberg betonte, dass im Zweifel für das Kind entschieden werde. So werde geprüft, ob die Jugendhilfe einspringe, außerdem würden Ratenzahlungen angeboten. Man wolle kein Kind vor die Tür setzen. Auch in Würzburg ist das so: "Wir versuchen, immer eine Lösung zu finden", sagte Stadtsprecher Christian Weiß. In Augsburg und München räumt die Gebührensatzung die Möglichkeit ein, Kinder vom Besuch der Kita auszuschließen, sobald die Eltern mit den Zahlungen zwei Monate im Rückstand sind. Vollzogen werde das aber nur in seltenen Einzelfällen, sagte Bernd Karl vom Bildungsreferat der Stadt Augsburg. Sobald eine Ratenzahlung vereinbart worden sei, dürfe das Kind wieder kommen. Bedauerlich findet Karl es, dass es sich meist um die Kinder handelt, "die eigentlich am dringendsten den Besuch der Kita benötigen". Auch München versucht, den Ausschluss eines Kindes "aus pädagogischer Sicht" zu vermeiden. Deshalb seien die Mitarbeiter bemüht, das Gespräch mit den Eltern zu suchen und eine Lösung zu finden. Dennoch würden offene Forderungen gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetrieben, sollten alle Versuche scheitern.

© SZ vom 06.11.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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