Schadenersatzforderung:Gustl Mollath will Freistaat verklagen

Nach angeblich ergebnislosen Verhandlungen mit der Staatsregierung will das Justizopfer Gustl Mollath seine Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat nun auf dem Gerichtsweg durchsetzen. Ein neuerliches Ersuchen an Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) habe nicht zu einem verbesserten Angebot der Staatsregierung geführt. Mollath werde daher nun Klage erheben, teilte sein Anwalt Hildebrecht Braun am Dienstag in München mit. Das Justizministerium äußerte sich dazu zunächst nicht. Einzelheiten zu seinem weiteren Vorgehen und der Höhe der Schadenersatzansprüche wollen Mollath und sein Anwalt bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in München erläutern.

Mollath war 2006 nach Körperverletzungsvorwürfen seiner Frau vom Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 zwar wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Da ihm aber Gutachter - in Mollaths Augen zu Unrecht - Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit attestierten, wurde er gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen. Mollath zählt zu den bekanntesten Justizopfern der deutschen Geschichte. Er hatte gegen seinen Willen mehr als sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie in Bayreuth zugebracht. Erst 2013 kam er frei. Ein Jahr später war er in einem aufsehenerregenden Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Körperverletzung seiner Ex-Frau freigesprochen worden. Das Regensburger Gericht war aber dennoch zu der Überzeugung gelangt, dass er seine Frau misshandelt hat.

© SZ vom 28.02.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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