Robenstreit:Brüskierter Anwalt geht in Berufung

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Von Stefan Mayr, Augsburg

Im Streit zwischen einem Münchner Rechtsanwalt und der Augsburger Justiz um eine fehlende Robe hat das Amtsgericht einen Etappensieg errungen: Das Landgericht Augsburg hat am Dienstag eine Klage des Anwalts Norman Synek zurückgewiesen. Der Münchner hatte vom Freistaat Bayern 770 Euro Schadenersatz gefordert, weil er bei einem Termin vor dem Amtsgericht in einer Zivilsache wieder heimgeschickt wurde, nur weil er keine Robe dabei hatte. Als Norman Synek die Kurz-Begründung des Urteils durchlas, musste er laut lachen. "Guter Witz", sagte er, "ich gehe natürlich in Berufung."

Der sogenannte "Robenstreit" begann im November 2014. Synek erschien zu einer Verhandlung des Amtsgerichts in einer Zivilsache ohne seine schwarze Robe. Der Richter brach den Termin deshalb kurzerhand ab. Synek musste wieder zurück nach München fahren und zu einem neu anberaumten Termin nach Augsburg kommen - diesmal mit Robe. Deshalb fordert er vom Freistaat Schadenersatz 750 Euro Verdienstausfall plus 20 Euro Fahrtkosten. Synek sieht im Vorgehen des Richters eine Amtspflichtverletzung. Das Landgericht ist anderer Meinung. Es begründet sein Urteil mit dem "Gewohnheitsrecht", wonach Anwälte in Augsburg auch in Zivilsachen eine Robe tragen müssten. Der Kläger betonte zwar, er sei "schon mindestens zehnmal" am Amtsgericht Augsburg ohne Robe erschienen - dies habe kein Richter moniert. Dieses Argument wies das Gericht aber zurück: Dies seien "Ausnahmen" gewesen, "die die Regel bestätigen".

Thomas Weckbach von der Anwaltskammer München bezeichnet die Urteilsbegründung als "nicht allzu durchgreifend". Und er bemängelt die rechtliche Situation als "ungünstig". So stehe in der Berufsordnung, an Amtsgerichten in Zivilsachen gebe es keine Robenpflicht. "Woher soll ein Anwalt wissen, an welchem Gericht das Gewohnheitsrecht eine Robe vorschreibt?", fragt Weckbach. Die Berufung wird vor dem Oberlandesgericht München verhandelt.

© SZ vom 01.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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