Seit fast sieben Jahren sitzt Gustl Mollath, 56, in der geschlossenen Psychiatrie. Als Beleg für einen angeblichen Wahn führten Gutachter und Gerichte immer wieder Mollaths Angaben über illegale Geldgeschäfte bei der Hypo-Vereinsbank (HVB) an, in die auch seine Frau verwickelt sei. Heute weiß man, dass viele der Vorwürfe zutrafen; HVB-interne Revisoren haben dies festgestellt. Wie aber kam Mollath in die Psychiatrie? Die SZ dokumentiert die Gutachten, die über ihn erstellt wurden. Dabei fällt auf: Knapp fünf Jahre war Mollath in der Psychiatrie, ohne dass einer der Gutachter, die für seine Unterbringung plädierten, ihn selbst untersucht hatte.
Im September 2003 erstellt eine Fachärztin der Institutsambulanz am Bezirksklinikum Erlangen die erste "ärztliche Stellungnahme" im Fall Mollath. Sie attestiert, es sei davon auszugehen, dass Mollath "mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung" leide. Einzige Quelle der Medizinerin ist die Ehefrau Mollaths - jene Frau also, die ihren Mann wegen einer angeblichen Misshandlung aus dem Jahr 2001 angezeigt hatte.
Wenige Tage vor Beginn der Verhandlung gegen Mollath am Amtsgericht Nürnberg besucht die Ehefrau die Klinik und schildert das angebliche Verhalten ihres Mannes. Die Ärztin bescheinigt ihr eine "von psychiatrischer Seite in sich schlüssige" Darstellung. Die Ärztin gibt also eine Stellungnahme über einen Mann ab, den sie nie gesehen hat. Sie tut dies offenbar auf Anfrage einer Privatperson - und ihre einzige Quelle ist: eben diese Privatperson. Entspricht das den Regeln der Klinik?
Die Erklärung der Klinik auf eine SZ-Anfrage vor wenigen Tagen fällt dürr, aber eindeutig aus: "Ohne Beauftragung einer berechtigten Institution (z.B. Gerichte) und ohne Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht geben die Bezirkskliniken Mittelfranken keine Stellungnahme an Dritte ab." Außerdem: "Eine medizinische Stellungnahme über Dritte ohne persönliche Visitation ist in den Bezirkskliniken Mittelfranken generell nicht üblich." Mit anderen Worten: Die Ärztin hat - warum auch immer - offenbar eklatant gegen die Regeln der Klinik verstoßen.
Das Amtsgericht Nürnberg beschließt 2003 kurz nach Ausstellung dieser "ärztlichen Stellungnahme" dennoch die Aussetzung des Verfahrens. Der Grund: Mollath müsse psychiatrisch untersucht werden.