Präimplantationsdiagnostik:Hundert Embryos untersucht

Bayerische Ethikkommission genehmigt die meisten Anträge.

Die bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat im laufenden Jahr die meisten Untersuchungsanträge bewilligt. Von 128 Anträgen wurden 102 positiv beschieden, das sind knapp 80 Prozent, wie Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Sonntag in München mitteilte. Bei der PID wird ein durch künstliche Befruchtung erzeugter Embryo untersucht, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Ziel ist die Suche nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien.

Huml würdigte zugleich die Arbeit der Kommission. Diese leiste einen wichtigen Beitrag dafür, dass im Freistaat die medizinischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst genutzt würden. PID dürfe auf keinen Fall als Selektionsinstrument wahrgenommen werden, erklärte die Ministerin. "Oberste Priorität hat vielmehr immer der Schutz des Lebens." Bei den Entscheidungen berücksichtigt die Kommission nach den Worten Humls die maßgeblichen psychischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkte der Einzelfälle. Nach dem Embryonenschutzgesetz darf die PID nur in Ausnahmen und unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. In Bayern gibt es dafür vier Zentren: zwei in München und je eines in Planegg (Landkreis München) und in Regensburg. Die Ethikkommission besteht aus acht Mitgliedern, unter ihnen Mediziner verschiedener Fachrichtungen, einen Ethiker, einen Juristen, einen Patientenvertreter und einen Vertreter einer Behinderten-Selbsthilfeorganisation. Vorsitzende ist die Reproduktionsmedizinerin Ursula Zollner. Das Gremium wurde im März 2015 gegründet. Seither gab es nach Ministeriumsangaben insgesamt 135 zustimmende und 28 ablehnende Entscheidungen. Die Anträge hätten sich fast ausschließlich auf Fälle bezogen, in denen das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit vorgelegen habe.

Kritiker der strengen PID-Regelung monieren, dass der Weg zu einer PID und damit zur Verhinderung einer Schwangerschaft für Paare sehr schwierig sei. Eine Fruchtwasseruntersuchung in der Schwangerschaft sei hingegen vergleichsweise problemlos. Eine Frau müsse also womöglich eine Schwangerschaft mit dem Risiko einer genetischen Schädigung ihres Kindes erst einmal eingehen, um dann nach Wochen abzutreiben, anstatt die Schwangerschaft gar nicht erst zustande kommen zu lassen.

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