Polizistenmord Augsburg:Verteidigung stellt Antrag auf Befangenheit

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Die Klärung des Mordes an dem Polizisten Mathias V. verzögert sich: Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Befangenheit gegen die Richter. (Foto: dpa)

Sie sollen ihnen relevante Akten vorenthalten haben: Die Verteidiger von Rudi R. erheben schwere Vorwürfe gegen die Berufsrichter des Landgerichts Augsburg. Der Fall wird nun geprüft.

Von Stefan Mayr

Der Augsburger Polizistenmord-Prozess erlebt eine weitere Eskalationsstufe: Die Verteidiger des Angeklagten Rudi R. haben am Mittwoch einen Befangenheitsantrag gegen die Berufsrichter des Landgerichts Augsburg gestellt. Sie lehnen die drei Richter ab, weil sie ihnen angeblich wichtige Akten erst verspätet vorgelegt haben. Wenn die Argumentation der zwei Münchner Anwälte Markus Meißner und Karl Wagler zutreffend ist, birgt ihr Antrag juristischen Sprengstoff.

Meißner und Wagler erheben massive Vorwürfe gegen die 8. Strafkammer: Sie soll in der Verhandlung am 19. Dezember sowohl der Verteidigung als auch dem medizinischen Gutachter 30 neue und brisante Akten-Seiten nicht zur Verfügung gestellt haben, obwohl diese drei Tage zuvor von der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden waren. Was den Antrag doppelt brisant macht: In jener Sitzung hatte der Gutachter Ralph-Michael Schulte ausgeschlossen, dass der Mitangeklagte Raimund M. trotz seiner Parkinson-Krankheit in der Mordnacht auf dem Flucht-Motorrad saß.

Dies war eine überraschende Wende im Prozessverlauf - wäre aber womöglich anders ausgefallen, wenn Schulte die neuen Akten der Staatsanwaltschaft auf dem Tisch gehabt hätte. In den 30 Seiten berichten Bedienstete des Straubinger Gefängnisses und Polizisten, die den Gefangenen M. zum Gericht transportierten, von möglichen Zweifeln am Ausmaß der Parkinson-Krankheit: M. habe "sein Zittern kontrollieren können", das hätten die Beamten "insbesondere in vermeintlich unbeobachteten Momenten" wahrgenommen.

Beim Einsteigen in den Transporter in Straubing habe M. "mühelos gehen" können, auch während der Fahrt habe er "kein Zittern" gezeigt. Erst in Augsburg habe er "kaum selbstständig" aussteigen können und "deutlich sichtbar" mit den Händen gezittert. Weil die Verteidigung diese Unterlagen erst verspätet einsehen konnte, lehnt sie die drei Richter wegen der "Besorgnis der Befangenheit" ab.

Über den Ablehnungsantrag muss eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden. Zusätzlich haben Rs. Verteidiger ein neues DNA-Gutachten beantragt, dieses liegt wohl erst im Februar vor. Dadurch verschieben sich die ursprünglich für Ende Januar vorgesehenen Plädoyers und das Urteil. Der Prozess wird voraussichtlich am 28. Januar fortgesetzt.

© SZ vom 24.01.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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