Pflege:AOK gibt im Streit um Kostenübernahme nach

Die AOK Bayern will nun doch "grundsätzlich in allen Fällen" die Kosten übernehmen, die dann entstehen, wenn Pflegedienste in ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaften den Bewohnern zum Beispiel die benötigten Medikamente reichen, bei ihnen den Blutzucker messen oder beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen helfen. Wie die Kasse am Dienstag mitteilte, strebt sie aber ausdrücklich eine höchstrichterliche Entscheidung an. Es gelte, abschließend zu klären, ob Krankenkassen dazu verpflichtet sind, die Kosten für solche Leistungen zu übernehmen. In den zurückliegenden Monaten hatten Senioren sowie deren Angehörige von der AOK Bayern wiederholt zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Kasse die Kosten für die "einfachste medizinische Behandlungspflege" - wozu die AOK etwa auch die Medikamentengabe zählt - nicht übernehme.

Auf die Betroffenen kamen dadurch Ausgaben zu, die für etliche den Verbleib in ihrer WG gefährdet hätten. Einige gingen in der Folge vor Gericht. Das Sozialgericht Nürnberg verpflichtete die AOK per einstweiliger Anordnung, die Pflegekosten zu übernehmen, bis der Fall im Hauptsacheverfahren geklärt ist. Eine vergleichbare Entscheidung liegt der SZ vom Sozialgericht Landshut vor - wie in Franken ging es auch hier um die Bewohnerin einer Demenz-WG. Die 4. Kammer stellte in diesem Fall fest, die AOK habe die Kosten "zu Unrecht abgelehnt". Diese müssten erstattet werden. Die Klägerin habe "Anspruch auf Kostenfreistellung". Indessen brachte am Dienstag der Erörterungstermin beim Landessozialgericht in Schweinfurt keine weitere Klärung dieser Rechtsfrage.

© SZ vom 24.07.2019 / dm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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