Das Kirchenasylverfahren gegen eine Ordensfrau aus dem unterfränkischen Kloster Oberzell geht in die nächste Instanz. Wie eine Sprecherin der Ordensgemeinschaft am Montag bestätigte, wollen Schwester Juliana Seelmann und ihr Münchner Anwalt Franz Bethäuser Rechtsmittel gegen das am vergangenen Mittwoch ergangene Urteil wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt einlegen.
Das Amtsgericht Würzburg hatte gegen die 38-jährige Franziskanerin aufgrund des von ihr gewährten Kirchenasyls eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus aber verhängte Amtsrichter René Uehlin auch noch die Auflage, dass die Ordensfrau 500 Euro an eine soziale Einrichtung zu zahlen hat.

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Im Fall von Schwester Juliana Seelmann steht noch nicht fest, ob nun ein Revisions- oder ein Berufungsverfahren angestrebt wird. Bei Letzterem käme es zu einer erneuten Beweisaufnahme. Rechtsanwalt Bethäuser will diese Entscheidung erst dann treffen, wenn ihm die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegt. Ob die Staatsanwaltschaft Würzburg Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist noch offen.
Auch der kürzlich vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochene Mönch Abraham Sauer, der im unterfränkischen Benediktinerkloster Münsterschwarzach Kirchenasyl gewährt hat, muss sich erneut vor Gericht verantworten. In seinem Fall hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt, weil sie den Freispruch nicht akzeptiert. Beide Ordensleute berufen sich beim Kirchenasyl auf ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit.