Neues Positionspapier:Ethik-Kommission gegen kommerzielle Sterbehilfe

Tötung auf Verlangen soll weiterhin strafrechtlich verfolgt werden - selbst wenn ein sterbenskranker Menschen darum bittet. Zu diesem Schluss kommt die Bioethik-Kommission der Staatsregierung, die am Mittwoch ihr neues Positionspapier "Hilfen am Lebensende" vorstellte. Überdies empfehlen die Experten, darunter Ärzte, Juristen und Theologen, jegliche organisierte oder gewerbsmäßige Sterbehilfe zu verbieten. "Wir sprechen uns auch gegen Werbemaßnahmen solcher Sterbehilfe-Organisationen aus", sagte Marion Kiechle, die Vorsitzende der Bioethik-Kommission. "Das ist überfällig", ist sich Staatskanzleichef Marcel Huber sicher. Beihilfe zum Suizid dürfe kein Geschäft sein. Angehörige oder Freunde, die einen nahestehenden Menschen beim Suizid unterstützen, sollen indes weiterhin straffrei bleiben. Auch Ärzte sollen nach Ansicht der Ethik-Experten ungestraft Suizid-Assistenz leisten dürfen - jedoch nur in Ausnahmefällen. Voraussetzung sei, dass der Arzt mit dem Patienten in einem Vertrauensverhältnis stehe und die sterbenskranke Person "unter einem unerträglichen und nicht zu beseitigenden Leidensdruck steht", wie Kiechle sagte. Um todkranken Menschen wirklich helfen zu können, müsse aber die Palliativ- und Hospiz-Versorgung weiter ausgebaut werden. Momentan gibt es im Freistaat 162 Hospizbetten, insgesamt 208 sollten es nach Empfehlung der Ethik-Kommission sein.

© SZ vom 23.04.2015 / dm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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