Neue Hotline:Sorgentelefon Ehrenamt in der Staatskanzlei

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Von Ende September an können Ehrenamtliche sich mit ihren Fragen und Sorgen direkt an die Staatskanzlei wenden. Durch ein "Sorgentelefon Ehrenamt" soll die Staatskanzlei gezielter Ansprechpartner für Ehrenamtler bei der Planung und Organisation von Vereins- und Traditionsfeiern sein. "Zum Bürokratieabbau gehört auch, den Menschen, die sich aufopfernd für unser Land ehrenamtlich einbringen, den direkten Draht bei Problemen anzubieten", sagte Staatskanzleichef Marcel Huber am Donnerstag. Er hofft, dass sich viele Landkreise ein Beispiel nehmen und ebenfalls eine Hotline für Ehrenamtliche einrichten, da die Genehmigungsbehörden am Ort die besten Ansprechpartner für Vereine und Organisationen seien. "Sie können die richtige Balance zwischen dringend notwendigen Vorschriften zum Beispiel für Sicherheit oder Jugendschutz und verzichtbaren Vorgaben herstellen", sagte Huber. Er werde weiterhin bei den Landräten für seine Initiative werben. Erste Unterstützter, etwa in Traunstein und Straubing-Bogen, habe er schon gefunden. Unter der Nummer des "Sorgentelefon Ehrenamt" (089/122 22 12) sollen ausschließlich Fragen zur Durchführung von Vereinsfeiern beantwortet werden.

Eigentlich ist das Sozialministerium für das Ehrenamt zuständig. Es fördert 60 Koordinierungszentren, bei denen sich Ehrenamtliche beraten lassen können. Doch auch Staatskanzleichef Huber, der selbst seit 43 Jahren ehrenamtlich bei der Feuerwehr ist, hat seit April eine Ehrenamtsoffensive gestartet. "Vereinsfeste, Trachtenumzüge, wohltätige Veranstaltungen und Pfarrfeste dürfen nicht durch unnötige Vorgaben belastet werden, sonst setzt man Bayerns Identität aufs Spiel", sagt Huber. Neben dem "Sorgentelefon Ehrenamt" hat er schon weitere Maßnahmen in die Wege geleitet. In der Staatskanzlei ist gerade ein Leitfaden in Arbeit, der verständlich einen Überblick bieten soll, wie Vereinsfeiern richtig organisiert werden können.

Er ist das Ergebnis eines Runden Tisches zum Ehrenamt, der im April in der Staatskanzlei stattgefunden hat. Auch ein erster Schritt in Richtung Bürokratieabbau wurde bereits verwirklicht. Seit diesem Jahr dürfen Maibaumdiebe ihr Diebesgut genehmigungsfrei transportieren, wenn die Transporte anderweitig etwa durch Polizei oder Feuerwehr gesichert werden.

© SZ vom 19.08.2016 / nell - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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