Neuburg an der Donau:Niederlage für Landkreis

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Gericht: Private Firma darf auch künftig Altpapier einsammeln

Von Johann Osel, Neuburg an der Donau

Ein bereits seit mehr als zehn Jahren schwelender Streit um Altpapiertonnen im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist jetzt juristisch abschließend geklärt. Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstagabend mitteilte, hätte der Landkreis einem örtlichen Entsorger dessen kostenlose Altpapierabholung nicht untersagen dürfen. Damit kann die Firma auch zukünftig Papier über blaue Tonnen einsammeln. Die Entscheidung ist wohl für viele Kommunen relevant.

Seit 2008 stritten der Schrobenhausener Entsorger und die Kommune darüber. Es geht ums Geld: Aktuell wird für eine Tonne Altpapier auf dem Markt eine Summe von etwas unter 100 Euro bezahlt; das ist zwar weniger als früher, bei entsprechenden Mengen aber von Belang. Solcher Ertrag kann Kommunen helfen, die Müllgebühren halbwegs stabil zu halten. Die Bürger, dachte man im Landratsamt, seien verpflichtet, ihren Müll den öffentlich-rechtlichen Trägern zu überlassen statt privater Konkurrenz. Schließlich würde der Staat, wenn etwa die Altpapierpreise rapide sänken, auch bereitstehen. Der Kreis bietet jedoch nur ein Bringsystem an Wertstoffhöfen an, keine Abholung. Fünf Prozent des Altpapiers sollen nach Schätzung der Kommune tatsächlich dort landen. Gegen das Geschäft der abholenden Firma klagte man; nach dem Verwaltungsgericht München und dem Verwaltungsgerichtshof in Ansbach landete die Sache in Leipzig. Das BVG ist der Ansicht: Die Untersagung der gewerblichen Sammlungen ist rechtswidrig. "Die Abfallbehörde darf eine bestehende gewerbliche Altpapiersammlung nicht mit dem Ziel untersagen, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Vergabe dieser Entsorgungsleistungen zu ermöglichen." Man habe jetzt "Rechtssicherheit", heißt es im Landratsamt in Neuburg auf SZ-Anfrage.

Das Magazin Kommunal, Partner des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, sieht das als "Präzedenzfall". Kommunen müssten damit rechnen, dass sich vermehrt Anbieter für das Altpapier der Bürger und Unternehmen interessieren. "Sind diese vor Ort erfolgreich, wird die Mischkalkulation einiger Landkreise so nicht mehr funktionieren und es drohen Gebührenerhöhungen."

© SZ vom 30.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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