"Der Angeklagte ist schuldig des Mordes und der vorsätzlichen Körperverletzung. Er wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt." Manfred G. steht wie vom Donner gerührt, alle Farbe weicht aus seinem Gesicht. Dieses Urteil kommt wie ein Schock, für ihn ebenso wie für seine beiden Verteidiger Peter Huber und Gunter Widmaier. Sie hatten fest mit einem Freispruch gerechnet.
Die Prozessbeteiligten und die Zuschauer nehmen Platz, die Vorsitzende Richterin Petra Beckers beginnt mit der Urteilsbegründung. Sie schildert die Lebensumstände der 87-jährigen Rentnerin Lieselotte K.: eine geistig voll orientierte Frau, resolut, von einer "gewissen Sturheit", körperlich eingeschränkt durch Arthrose, Bluthochdruck und eine entzündliche Darmerkrankung. In ihre Wohnung in Rottach-Egern gelangte man durch eine gläserne Haustür, dann im ersten Stock eine weitere braune Tür, beide mit einem Hauptschlüssel zu öffnen, und schließlich durch die eigentliche Wohnungstür, für die man einen eigenen Schlüssel brauchte.
Manfred G., der Hausmeister, sei die "Hauptbezugsperson" und eine "wesentliche Stütze" für Frau K. gewesen, sagt die Richterin. Sie habe ihn zu jeder Tages- und Nachtzeit angerufen und mit allen möglichen Dienstleistungen betraut. So auch am frühen Morgen des 23. Oktober 2010: Sie habe Durchfall, es gehe ihr schlecht, er soll kommen. Er kam, machte Tee, brachte Zwieback, rief den Hausarzt an. Frau K. wurde ins Krankenhaus Agatharied gebracht. Fünf Tage später holte Manfred G. die alte Dame wieder ab und brachte sie nach Hause, dort kamen sie gegen 14 Uhr an. "Er half ihr die Treppe rauf", trägt die Richterin vor, "sie nahm im Fernsehsessel Platz, er holte ihren Koffer und eine Tüte aus dem Auto". Beide hätten Kaffee getrunken und abgerechnet.
Dann seien Frau K. und Herr G. in einen Streit geraten. Sie habe erwartet, dass er noch einmal mit Frau und Sohn zu ihr komme, er aber habe mit der Familie seine Mutter besuchen wollen, die mit Krebs im Krankenhaus lag. "Frau K. war ja keine einfache Person", sagt die Richterin, es habe auch früher schon mal einen lautstarken verbalen Streit gegeben. Jedenfalls habe nun der Hausmeister der Frau entweder einen Schlag auf den Kopf versetzt oder sie so gestoßen, dass sie gegen einen harten Gegenstand gefallen sei und sich dabei zwei heftige, schmerzhafte Blutergüsse am Kopf zugezogen habe.
Nun sei Manfred G. in Panik geraten. "Sein erster Gedanke war: Ich hole Hilfe." Deshalb habe er zweimal kurz hintereinander die Nummer des Hausarztes gewählt, aber dann sofort wieder aufgelegt. "Ihm wurde klar, dass sie ihn anzeigen würde, und dass er dann seinen Job verlieren würde." Deshalb habe er die Frau in die Badewanne gelegt, das Wasser aufgedreht und sie drei bis fünf Minuten unter Wasser gedrückt. Dann habe er den Pflegedienst angerufen und mitgeteilt, Frau K. sei wieder zu Hause. "Er wollte sicherstellen, dass der Pflegedienst die verstorbene Frau K. vorfindet." Deshalb habe er den Schlüssel außen in der Wohnungstür stecken lassen. Anschließend habe er bei Edeka Schokolade und Binden, angeblich für Frau K., eingekauft, einzig zu dem Zweck, sich durch den Kassenbeleg ein Alibi zu schaffen.
Soweit also der Tathergang nach Überzeugung des Gerichts. Aber worauf gründet sich diese Überzeugung? Zunächst, sagt Richterin Beckers, müsse man fragen, ob es irgendeinen Anlass für Frau K. gab, an der Badewanne den Abfluss zu verschließen und den Wasserhahn zu öffnen. Haare waschen? Ein Bad? Ausgeschlossen, sagt die Richterin, denn Frau K. habe geradezu panische Angst davor gehabt, in der Wanne zu sitzen und nicht mehr herauszukommen. Wäsche waschen oder einweichen? Immerhin geht das Gericht, im Gegensatz zum Staatsanwalt, davon aus, dass die alte Dame kotverschmutzte Wäsche aus dem Krankenhaus mit nach Hause brachte. Aber das wäre doch, sagt die Richterin, viel bequemer in der rosa Plastikschüssel gegangen, die Frau K. im Bad stehen hatte. Könnte Frau K. in die Wanne gestürzt sein und sich dabei die Blutergüsse am Kopf zugezogen haben?
Rein biomechanisch, sagt die Richterin, könne sie bei einem Sturz so zu liegen kommen, wie sie später aufgefunden wurde, aber dann seien die Kopfverletzungen nicht erklärbar. Wäre sie hingegen rückwärts gestürzt, hätte sie nicht in diese Position kommen können. "Wie man es dreht und wendet: Das passt nicht zusammen", sagt Richterin Beckers. "Das war kein normaler Sturz, da hat jemand nachgeholfen. Ein anderer als der Angeklagte kommt nicht in Frage."
Ein "zentraler Punkt" bei der Urteilfindung sei der Schlüssel gewesen, der außen in der Wohnungstür steckte, sagt Petra Beckers. Das sei, nach Aussage aller befragten Pflegekräfte, vorher noch nie vorgekommen. Manfred G. hatte erklärt, er habe das so mit Frau K. vereinbart für den Fall, dass er nicht erreichbar sei - wie an jenem Nachmittag - damit die Pflegekraft in die Wohnung könne, falls Frau K. einschlafen sollte. Eine erfundene Geschichte, sagt die Richterin. Belastet werde der Angeklagte ferner durch die beiden Sekundenanrufe in der Hausarztpraxis. Der angebliche Einkaufsauftrag: Höchst unwahrscheinlich, Frau K. habe doch sicherlich ausreichend Vorräte im Haus gehabt.
Die Tatsache, dass die Tote in der Badewanne lediglich eine dünne Schlafanzughose trug, während sie das Krankenhaus mit einer Jogginghose verlassen hatte: "Es war ja genug Zeit, die Jogginghose auszuziehen." Dass in der ganzen Wohnung Licht brannte, obwohl es um 15 Uhr, als Manfred G. aus der Wohnung ging, noch taghell war? "Der eine macht das Licht eben früher an als ein anderer." Dass im Flur ein Wäschekorb mit schmutziger Wäsche stand? "Die hat wahrscheinlich der Angeklagte selbst ausgepackt und dorthin gelegt." Aus all diesen Gründen, sagt die Richterin, "sind wir davon überzeugt, dass ein körperlicher Übergriff und dann das Ertränken in der Wanne erfolgt ist".
Die Urteilsbegründung dauert zweieinhalb Stunden, und wenn man sie angehört hat, muss man sagen: Ja, so könnte es gewesen sein.
Es könnte aber auch ganz anders gewesen sein. Auch dafür lassen sich eine Reihe guter Argumente finden. Warum sollte ein Mann, der über Jahre hinweg seine fast übergroße Hilfsbereitschaft und auch seine Duldsamkeit unter Beweis gestellt hat, aus absolut nichtigem Anlass so in Rage geraten, dass er die alte Frau massiv schlägt oder zu Boden stößt? Und wenn es wirklich so gewesen wäre, warum sollte er dann auch noch selbst von diesem Anlass berichten, für den es außer ihm selbst keinen Zeugen gibt?
Würde die penible alte Dame wirklich in Gegenwart des Mannes ihre Jogginghose ausziehen und in der, nach Angabe der Richterin "eindeutig beschmutzten" Schlafanzughose herumlaufen? Warum sollte es undenkbar sein, dass sich Frau K., nachdem Manfred G. gegangen war, irgendwo den Kopf angestoßen hat? Dass sie sich deshalb ins Bett gelegt und den Schlüssel außen in die Tür gesteckt hat? Dass sie dann wieder aufstand und beginnen wollte, Wäsche in der Badewanne einzuweichen - denn falls es mehr als zwei oder drei Unterhosen waren, wäre es in der Waschschüssel vielleicht doch nicht so bequem gewesen? Dass sie einfach vergaß, den Schlüssel wieder abzuziehen? Warum sollte es undenkbar sein, dass Manfred G., so wie er es selbst angab, dem Hausarzt mitteilen wollte, dass Frau K. wieder zu Hause sei, und dass er schnell wieder auflegte, als sich nur der Anrufbeantworter meldete?
Es gibt wenige unumstößliche Tatsachen im Fall Manfred G., und sehr viele Mutmaßungen. Wenn sich ein Gericht eine Überzeugung gebildet hat, gibt es keinen Raum mehr für Zweifel, die sich zugunsten des Angeklagten auswirken müssten. Aber die richterliche Überzeugung, sagt Verteidiger Gunter Widmaier, "muss auf rational nachvollziehbare Fakten gestützt werden". Er erinnert an einen Satz von Gerhard Schäfer, dem früheren Vorsitzenden des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Der Senat hatte 1999 eine Frau freigesprochen, die in zwei Schwurgerichtsprozessen wegen Mordes verurteilt worden war. "Glauben", sagte Schäfer damals bei der Urteilsverkündung, "gehört in die Kirche. Von Richtern wird mehr verlangt."