Umstrittenes Urteil:Erneut lebenslänglich für Badewannen-Mord

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Manfred G. soll eine Rentnerin in Rottach-Egern am Tegernsee in einer Badewanne ertränkt haben. Schon vor Jahren hielt ein Gericht ihn für schuldig, dann wurde das erste Urteil aufgehoben. Nun ist der 51-Jährige erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden - trotz der Zweifel an einem Tatmotiv.

Hans Holzhaider

Auch im zweiten Prozess um den Tod einer Rentnerin in Rottach-Egern ist der Angeklagte Manfred G., 51, zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sei überzeugt, dass der Hausmeister der 87-jährigen Lieselotte K. bei einer Auseinandersetzung zwei Kopfverletzungen beigebracht und sie, um diese Tat zu verdecken, anschließende in ihrer Badewanne ertränkt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Beckers.

In der mehr als zweistündigen Urteilsbegründung befasste sich die Richterin sehr ausführlich mit allen Indizien, die in dem seit Oktober andauernden Prozess erörtert wurden. Ausschlaggebend für die Überzeugung des Gerichts sei die Tatsache, dass es für die Rentnerin keinen Grund gegeben habe, die Badewanne zu benutzen. Sie habe eine tiefsitzende Angst vor Badewannen gehabt; falls sie, wie von der Verteidigung vorgetragen, Wäsche hätte einweichen wollen, so hätte sie dies wesentlich bequemer in einer Waschschüssel tun können. Es gebe auch keine Handlungsalternative, durch die sich gleichermaßen ein Sturz in die Wanne, die Lage der Kopfverletzungen und die Position, in der die Leiche vorgefunden wurde, erklären ließen.

Alle Indizien, die von der Verteidigung dafür angeführt wurden, dass die Frau noch lebte, als der Hausmeister ihre Wohnung verließ, könnten auch anders erklärt werden. Das gelte für das in der Wohnung brennende Licht, das ungemachte Bett, und die Tatsache, dass die Tote nicht mehr mit der Jogginghose bekleidet war, in der sie kurz zuvor das Krankenhaus verlassen habe.

Ursache für die Tätlichkeit waren nach Ansicht des Gerichts Vorwürfe, die Lieselotte K. dem Angeklagten machte, weil dieser seine kranke Mutter besuchen wollte, statt den Nachmittag mit ihr zu verbringen. Zwar habe der Angeklagte einen bedächtigen Charakter; dies schließe aber nicht aus, dass es in einer Ausnahmesituation zu einem Übergriff gekommen sei.

Verteidiger Gunter Wiedmaier sagte, er sei ,,erschüttert'' über das Urteil. Das letzte Wort werde das Revisionsgericht haben. Hans Holzhaider

© SZ vom 18.01.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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