Entscheidung:Polizist betankt Privatwagen auf Staatskosten und verliert Pension

Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Der Beamte hatte in 31 Fällen mit seiner dienstlichen Tankkarte sein eigenes Auto betankt.

Weil er auf Kosten des Freistaats seinen Privatwagen betankt hat, verliert ein Polizeibeamter aus der Oberpfalz seine Pension. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) nach einem jahrelangen Verfahren. Wie eine VGH-Sprecherin am Dienstag mitteilte, hoben die Richter in München ein milderes Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg auf und verhängten die disziplinarische Höchststrafe gegen den 64 Jahre alten Beamten, der seit vier Jahren im Ruhestand ist. Zunächst hatte "Der Neue Tag" in Weiden über das Urteil berichtet (Az. 16a D 18.1918).

Der Polizist hatte bereits 2013 einen Strafbefehl über 7200 Euro erhalten, weil er in 31 Fällen mit seiner dienstlichen Tankkarte sein eigenes Auto betankt und zudem verbotene Munition in seinem Spind versteckt hatte. Zunächst sollte dem Beamten zusätzlich für fünf Jahre das Ruhestandsgehalt um ein Zehntel gekürzt wird. Dies hielt der VGH für nicht ausreichend und entzog dem Mann nun die Pensionsansprüche komplett.

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