Wer nach einer künstlichen Befruchtung den Embryo beispielsweise auf Erbkrankheiten untersuchen lassen will, muss das von der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) genehmigen lassen. Diese hat 2019 Angaben des Gesundheitsministeriums zufolge 214 von 243 Anträgen zugestimmt. Seit Beginn ihrer Arbeit vor vier Jahren hat die Kommission demnach 98 von 808 Anträgen abgelehnt. Dem Gremium gehören vier Mediziner, ein Ethiker, ein Jurist, sowie zwei Vertreter jeweils von Patienten und Menschen mit Behinderung an.
München:Ethikkommission billigt 214 Anträge für PID
© SZ vom 30.12.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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