Mordprozess in Traunstein:Hanna-W.-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert neuneinhalb Jahre Haft

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Der Angeklagte betritt an einem der Prozesstage den Gerichtssaal. (Foto: Uwe Lein/dpa)

In dem Mordprozess werden heute die Plädoyers gehalten - unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Kurz vor Beginn gab es Hinweise auf einen Amoklauf.

Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna W. aus Aschau im Chiemgau hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten neuneinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht verlangt. Der Prozess habe vollumfänglich den Vorwurf der Anklage bestätigt, dass der 22 Jahre alte Mann "ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist", sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler am Freitag vor dem Landgericht Traunstein.

Der Angeklagte soll die junge Frau am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 angegriffen, schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen haben. Dort ertrank sie. Die These, dass die 23 Jahre alte Medizinstudentin ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte, sei widerlegt, sagte Fiedler. Ein Unfall sei ausgeschlossen. An den 33 Tagen der Hauptverhandlung sei "im wahrsten Sinne des Wortes jeder Stein umgedreht" worden. Beweise und Indizien, die den Angeklagten entlasteten, gebe es nicht.

Der Angeklagte habe Hanna am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven überfallen und mehrfach auf den Kopf geschlagen. Zunächst sei es um Körperverletzung gegangen, dann aber, als ihm bewusst geworden sei, was er angerichtet hatte, habe er die junge Frau in den Bärbach geworfen, um die vorherige Tat zu verdecken.

Damit sei der Tatbestand eines Verdeckungsmordes gegeben. Die junge Frau hatte in der Nacht in dem Club gefeiert und sich frühmorgens auf den Weg nach Hause gemacht - dort kam sie nie an. Stunden später wurde sie tot im Fluss Prien entdeckt, in den der Bärbach mündet.

Anwalt der Nebenklage mit emotionalem Plädoyer

Der Anwalt der Nebenklage schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. In einem emotionalen Vortrag hat der Anwalt der Eltern der Studentin Hanna W. ebenfalls eine Verurteilung des Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Mordes gefordert. Es gehe um den Tod eines "liebenswerten jungen Mädchens", sagte Walter Holderle, eines "allseits beliebten jungen Menschen", der "sein ganzes Leben noch vor sich hatte."

Für die Eltern, die den Prozess als Nebenkläger verfolgten, stelle sich "tausendfach die Frage: Warum?" Die Frage der Eltern, warum ihre Tochter umgebracht wurde, sei in dem Prozess "bedauerlicherweise unbeantwortet", geblieben, sagte Holderle. Die Frage, wer sie umbrachte, sei hingegen ganz klar beantwortet worden. Die These, dass die 23 Jahre alte Medizinstudentin ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte, sei widerlegt. Der inzwischen 22 Jahre alte Angeklagte hatte in dem Prozess geschwiegen.

Amok-Hinweise kurz vor Plädoyers

Wegen Hinweisen auf einen Amoklauf hatte es vor dem Prozess besonders strenge Polizeikontrollen gegeben. "Wir haben alles im Griff, wir haben alles getan", sagte die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler vor Beginn der Verhandlung im voll besetzten Gerichtssaal. Wer aus diesem Grunde nun den Raum verlassen wolle, könne dies tun. Vorsorglich wurden die Vorhänge des Gerichtssaals zugezogen, um keine Blicke von außen zu ermöglichen.

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