Mord-Prozess:Messer als Tatwaffe unwahrscheinlich

Im Prozess um den Tod einer Schülerin in der Nähe von Aschaffenburg hält der leitende Ermittler ein Messer als Tatwaffe für unwahrscheinlich. "Es gab keine Verletzungen am knöchernen Skelett", sagte der 44 Jahre alte Polizist am Dienstag vor dem Landgericht Aschaffenburg. Auch Blutspuren seien an der verwesten Leiche und an deren Kleidung nicht gefunden worden. Dies ist vor allem deshalb relevant, weil der Halbbruder des Opfers die junge Frau Anfang Mai 2017 auf Geheiß des gemeinsamen Vaters erstochen haben will. Die Leiche wurde erst im Dezember 2018 in einem Betonschacht in einem Wald entdeckt. Die Todesursache ist unklar.

Wegen Mordes muss sich seit vergangenem Donnerstag der 46-jährige Vater des Opfers vor der Kammer verantworten. Laut Anklage hat der Syrer seine Tochter getötet oder seinem damals 13 Jahre alten Sohn befohlen, sie zu töten. Der konservativ eingestellte Mann soll sich nicht mit der weltoffenen Lebensweise seiner Tochter abgefunden haben.

© SZ vom 10.03.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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