Landgericht Bayreuth:Brutaler Tod in fränkischer WG: Mitbewohner schweigen zur Tat

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Die Kammer des Landgerichts Bayreuth verhängte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gegen den Angeklagten. (Foto: Daniel Vogl/dpa)

Wegen einer verstopften Toilette und gestohlenem Geld sollen eine Frau und ein Mann ihren Zimmernachbarn tödlich verprügelt haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von Mord.

Ein Streit in seiner Wohngemeinschaft in Oberfranken endete für einen 48 Jahre alten Mann tödlich - nun müssen sich ein Mitbewohner und eine Mitbewohnerin vor dem Landgericht Bayreuth verantworten. Ein 25 Jahre alter Mann ist wegen Mordes angeklagt, eine 41 Jahre alte Frau wegen Beihilfe zum Mord. Beide wollten am Dienstag zum Prozessauftakt nichts zur Tat sagen.

So muss die Beweisaufnahme in den kommenden Wochen klären, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zutreffen: Demnach lebte das spätere Opfer mit drei Menschen in Mainleus (Landkreis Kulmbach) in einer WG zusammen. In der Nacht zum 12. Februar soll es zum Streit gekommen sein, seine Mitbewohner behaupteten, der 48-Jährige habe Geld gestohlen und die Toilette verstopft. Der Angeklagte soll auf das Opfer eingeschlagen haben. Die Liste an Verletzungen, die Oberstaatsanwalt Daniel Götz verlas, ist lang.

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Die Angeklagte soll zwar versucht haben, das Opfer zu beatmen, schließlich aber daran beteiligt gewesen sein, den lebensgefährlich verletzten Mann in einen Lieferwagen zu schaffen. Es sei klar gewesen, dass er ärztliche Hilfe benötigt hätte, "allen war dies egal". Es sei ihnen bewusst gewesen, dass der 48-Jährige sterben würde, wenn er nicht versorgt wird, sagte Götz.

Am 14. Februar fand eine Spaziergängerin die übel zugerichtete Leiche im Wald. Zugleich wies die Anklageschrift darauf hin, dass beide Angeklagte alkoholabhängig sind. Die Fähigkeit, das Unrecht der Tat zum Tatzeitpunkt zu erkennen, könnte eingeschränkt gewesen sein. Der Angeklagte äußerte sich zwar vor Gericht nicht zur Tat, beantwortete aber Fragen zu seinem Alkoholkonsum: Unter der Woche habe er am Abend Bier konsumiert, am Wochenende habe er Bier und Wodka regelmäßig getrunken. Alkoholkonsum sei in der WG üblich gewesen - "tagtäglich" und "nicht gerade wenig", schilderte er.

Gert Lowack, der Verteidiger der angeklagten Frau, forderte am ersten Verhandlungstag ein neuro-psychiatrisches Gutachten. Er stellte infrage, dass seine Mandantin die Schwere der Verletzungen erkennen und erfassen konnte. Seinen Worten nach hatte sie vor etwa zehn Jahren eine Hirnblutung erlitten. Das Gutachten solle nun klären, inwieweit sie unter Beeinträchtigungen leidet.

In dem Fall spielt auch noch ein weiterer WG-Mitbewohner eine Rolle. Die Ermittlungen gegen ihn seien vorläufig eingestellt worden, weil dieser auf unbestimmte Zeit nicht vernehmungs- und verhandlungsfähig sei, hatte die Staatsanwaltschaft bereits zuvor mitgeteilt. Ein Urteil könnte am 18. Dezember gesprochen werden.

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