Mord in einer Erlanger Tiefgarage:Das ewige Trauma

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Vor zwölf Jahren wurde eine Arzthelferin in einer Erlanger Tiefgarage grausam ermordet, seither lastet die Tat wie ein Trauma auf der Stadt. Ein erster Prozess endete mit einem Freispruch - aus Mangel an Beweisen. Nun wird er neu aufgerollt.

Olaf Przybilla

Einer der größten Indizien-Prozesse in der Geschichte des Nürnberger Landgerichts endete am 8. Juni 2010 mit einer persönlichen Anmerkung des Vorsitzenden Richters. Alle, die mit dem Mord an Susanne M. befasst waren, seien fassungslos über das Geschehene, sagte Richard Caspar, der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer. Der Mord an einer 27 Jahre alten Mutter in einer Erlanger Tiefgarage müsse gesühnt und hart bestraft werden, um den Angehörigen der Arzthelferin "zumindest ein bisschen Genugtuung zu verschaffen".

Mord in einer Erlanger Tiefgarage: Am Morgen des 5. März 1999 war die Arzthelferin in der Tiefgarage eines Medizinzentrums in Erlangen bestialisch getötet worden.

Am Morgen des 5. März 1999 war die Arzthelferin in der Tiefgarage eines Medizinzentrums in Erlangen bestialisch getötet worden.

(Foto: dpa)

Was aber die Anklage gegen den Landschaftsgärtner Peter S. betreffe, so sei dem Gericht am Ende gar keine andere Wahl geblieben, auch nach 735 Seiten Anklageschrift nicht - und 60 vernommenen Zeugen. Das Urteil müsse auf Freispruch lauten, zumindest was den Mordvorwurf betreffe. Aus Mangel an Beweisen.

Man sah viele verstörte Gesichter an diesem Tag im Nürnberger Gerichtssaal 228, Tränen flossen. Am frühen Morgen des 5. März 1999 war die Arzthelferin auf dem Stellplatz 23 der Tiefgarage eines Medizinzentrums in Erlangen bestialisch getötet worden, seither lastet dieser Mord wie ein Trauma auf der Stadt.

Zehn Jahre wurde in der Sache ermittelt, ohne jedes Ergebnis. Dass sich noch mal irgendjemand für die Tat verantworten würde müssen, glaubten zwischenzeitlich nur noch wenige in Erlangen.

Bis dann zehn Jahre nach der Tat Peter S. vor Gericht stand, ein heute 46 Jahre alter Landschaftsgärtner aus dem Erlanger Stadtteil Dechsendorf. Er soll die junge Arzthelferin, die Patentante seiner Tochter, an jenem Morgen kurz vor Dienstantritt abgepasst und in der Tiefgarage mit einem Messer grausam getötet haben. Weil sie möglicherweise von etwas wusste, was sie niemals hätte wissen dürfen: vom Missbrauch ihres Patenkindes durch den eigenen Vater.

Vor neun Monaten hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den Landschaftsgärtner aus Erlangen überraschend komplett aufgehoben, ein nicht alltäglicher Vorgang. Der 1. Strafsenat entschied, dass das Urteil der Nürnberger Richter nicht ausreichend erörtert worden sei.

Von Donnerstag an muss der Fall deswegen noch einmal ganz neu verhandelt werden. Diesmal nicht vor der Schwurgerichtskammer von Richard Caspar, sondern vor der 7. Strafkammer des Nürnberger Landgerichts.

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