Mitten in Bayern:Den Bizeps freigelegt

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"Wehe, wenn sie losgelassen werden": Zum Weiberfasching kommen gern auch Stripper zum Einsatz, deren letzter Auftritt in einem niederbayerischen Eventlokal wurde nun gerichtlich näher beleuchtet

Kolumne von Johann Osel

Die Weihnachtszeit ist vorüber und geht mitunter nahtlos in den Fasching über. Noch eine Weile hin ist es zum Unsinnigen Donnerstag respektive Weiberfasching. Dem können Frauen in Bayern vielerorts bei einer "Weiberroas" frönen, "Roas" von rasen. Da werden Frauen Krawatten abschneiden, Prosecco trinken, recht gut drauf sein und vielleicht etwas, sagen wir mal, wuschig. "Die Mädels ließen wie jedes Jahr die Sau raus. Wehe, wenn sie losgelassen werden", berichtet etwa eine in Discos und Bierzelten berufsgestählte Putzkraft aus Straubing in ihrem Buch "Lassen Sie mich durch - ich bin Klofrau". Die "Ergebnisse" konnte sie nicht nur sehen ("die wenigsten treffen noch die Schüssel"), sondern sie musste auch ihr Kammerl hergeben - als Stripper-Garderobe. Halbnackte bis fastnackte Typen gehören nämlich oft dazu. So sind in einem Eventlokal im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn auch diesen Februar die "Italian Dream Boys" gebucht, zur "XxxL Weiberroas".

Am Amtsgericht Eggenfelden gab es nun aber erst mal die diesjährige Weiberroas juristisch aufzuarbeiten, wie die Passauer Neue Presse berichtet. Die Stripper machten ihren Job, alles lief so glatt wie das Öl auf den Muskeln. Das Spektakel gelangte als Foto in die Presse, was im Landratsamt nicht unbemerkt blieb. Ein Sachbearbeiter stellte fest, dass die "Zurschaustellung von Körpern" so gar nicht genehmigt war. Der Mann war nicht sittenstreng, jedoch gründlich: Eine Genehmigung musste sein wegen allerlei Auflagen bei nackter Haut, vom Jugendschutz bis zum Verbot, das Publikum zum "Hinlangen" zu animieren. 250 Euro Strafe sollte der Wirt zahlen und klagte dagegen.

Dann sah das Gericht, dass ein Dreamboy auf besagtem Foto auf dem Schoß einer Dame hockte, wenngleich er da nur den Bizeps freilegte. Der Fotograf musste aussagen, wie das genau war mit dem Hinlangen, der Anwalt des Wirts pochte derweil auf den "Spaßfaktor", unabhängig jeder Lustbarkeit. Ein Foto sei auch gar kein Beweis - wenn der Frauenbund Kuchen verkaufe, könne die Lebensmittelaufsicht den auch nicht per Foto prüfen. Am Ende hielt das Gericht das Bußgeld für rechtens, es gehe nicht um das Strippen an sich, aber um die fehlende Genehmigung. Deren Beantragung wird der Wirt für 2020 wohl kaum versäumen.

© SZ vom 30.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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