Oberfranken:Haftbefehl nach Gewaltausbruch

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Ein 18-Jähriger steht unter dringendem Verdacht eines Doppelmordes. Er soll die Eltern seiner Freundin in einem Einfamilienhaus im oberfränkischen Mistelbach erstochen haben.

Wegen des dringenden Tatverdachts eines zweifachen Mordes hat ein Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen einen 18-Jährigen aus dem Landkreis Bayreuth erlassen. Er wird beschuldigt, am frühen Sonntagmorgen eine 47 Jahre alte Frau und deren 51-jährigen Ehemann in deren Einfamilienhaus im oberfränkischen Mistelbach (Landkreis Bayreuth) erstochen zu haben. Der 18-Jährige befand sich bei der Gewalttat nach Polizeiangaben "berechtigt" im Haus des Paares, hatte sich also nicht mit Gewalt Zutritt zu dem Anwesen verschafft. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei handelt es sich bei dem 18-Jährigen um den Freund der ältesten Tochter des Ehepaares. Deshalb habe er die Nacht in dem Haus verbracht. Warum es zu "einem derartigen Gewaltausbruch" gekommen ist, sei Gegenstand der Ermittlungen, teilten das Polizeipräsidium Oberfranken sowie Bayreuths Leitender Oberstaatsanwalt Martin Dippold in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Etwa eine Stunde nach Mitternacht hatten Zeugen in dem 1500-Einwohner-Ort Hilferufe aus einem benachbarten Wohnhaus gehört und einen Notruf abgesetzt. Wenig später fanden Einsatzkräfte im Keller des Anwesens zwei leblose Körper. Die betroffene Frau und deren Mann - nach übereinstimmen Medienberichten beides Mediziner - wiesen erhebliche Stichverletzungen auf. Noch in der Nacht übernahm die Spurensicherung der Kriminalpolizei die Tatortarbeit und löste eine Großfahndung aus. Wenige Stunden nach der Tat hatte sich der 18-Jährige in den frühen Morgenstunden des Sonntags selbst gestellt und sich in Bayreuth widerstandslos festnehmen lassen. Nach dem Haftbefehl des Ermittlungsrichters befindet er sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.

In der oberfränkischen Gemeinde hat der Gewaltausbruch nicht zuletzt aufgrund der Tatumstände große Betroffenheit ausgelöst. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft hatten sich die vier minderjährigen Kinder des Ehepaars zur Tatzeit in verschiedenen Räumen des Hauses aufgehalten. Beamte der Kriminalpolizei, die Notfallseelsorge sowie das Jugendamt kümmern sich nun um die Betreuung der Hinterbliebenen.

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