Misshandlungsvorwurf:Ex-Polizeichef legt Teilgeständnis ab

Lesezeit: 2 min

Er habe zugeschlagen, weil er gestresst und genervt gewesen sei: Der ehemalige Rosenheimer Polizeichef räumt gleich zu Prozessbeginn ein, dass er einem Schüler eine Ohrfeige verpasst hat. Doch die Liste der Vorwürfe ist noch länger.

Mit einem Teilgeständnis hat am Montag der Prozess gegen den suspendierten Rosenheimer Polizeichef wegen Körperverletzung im Amt begonnen. Der 51-Jährige räumte vor dem Landgericht Traunstein ein, einen Jugendlichen im Herbst 2011 auf dem Weg zur Wache des Rosenheimer Herbstfestes geohrfeigt und auf der Wache heftig gepackt zu haben. Der leitende Polizeibeamte übernahm die Verantwortung für die Verletzungen des 15-Jährigen. Allerdings bestritt er, den Kopf des Schülers an die Wand geschlagen zu haben.

Bei seiner fast eineinhalbstündigen Vernehmung schilderte der zur Tatzeit 49-Jährige zunächst seine steile Karriere bei der bayerischen Polizei: Nach der gehobenen Laufbahn Ausbildung zum höheren Dienst samt Führungsakademie, danach Dienststellenleiter in München, zuletzt Chef der Rosenheimer Polizei.

Nach dem Vorfall vom 3. September 2011 auf dem Herbstfest "bin ich moralisch sehr tief gefallen", sagte er. Neben der Suspendierung seien auch seine Bezüge empfindlich gekürzt worden. Er sei in psychiatrischer Behandlung.

Ausführlich schilderte der Angeklagte das Geschehen in jener Nacht. Dass er persönlich den gefesselten Schüler nach einer Schlägerei zur Wache abführte und dies nicht wie üblich seinen Kollegen überließ, begründete er damit, dass er ohnehin auf der Wache habe vorbeischauen wollen. Der Jugendliche sei auf dem Weg dorthin aggressiv geworden und habe ihn als "Hurensohn" beschimpft.

"Die Beleidigungen waren deutlich unter der Gürtellinie." Er räumte eine Ohrfeige auf dem Weg zur Wache ein, habe damit aber lediglich den Kopf des Burschen von ihm wegdrehen wollen. "Also, es war schon heftig", beschrieb der Polizeichef auf Nachfrage des Gerichts die Heftigkeit der Ohrfeige. Als Grund für sein Verhalten nannte der Beamte Stress wegen eines vorangegangenen Rockerauftritts auf dem Volksfest. "Mir hat an dem Abend vielleicht die nötige Gelassenheit gefehlt."

Der 51-Jährige bestritt energisch, auf der Wache den Kopf des Schülers an die Wand gestoßen zu haben. Vielmehr habe dieser das Gleichgewicht verloren, als er ihn mit einer Drehung habe auf die Bank setzen wollen. Nur dadurch sei der Kopf an die Wand geprallt. Der Angeklagte gab aber zu, dem bereits aus dem Mund blutenden und noch immer gefesselten 15-Jährigen eine weitere Ohrfeige verpasst zu haben, nachdem dieser ihn angespuckt habe. Das Opfer erlitt eine Platzwunde an der Lippe, die im Krankenhaus genäht werden musste. Ein Schneidezahn brach, andere Zähne wurden geschädigt.

Der Beamte nannte den Jugendlichen vor Gericht einen "Rotzlöffel", musste sich aber vom Vorsitzenden Richter sagen lassen: "Ich kann nicht recht nachvollziehen, dass sich ein Polizeibeamter mit Ihrer Erfahrung so leicht auf die Palme bringen lässt." Noch mehr: "Für mich hört sich das so an, dass der 15-Jährige das Ventil war, die Luft rauszulassen."

Vor Gericht wurde ein Entschuldigungsschreiben des Angeklagten an das Opfer verlesen. Darin entschuldigt sich der Beamte für die Verletzungen, schreibt aber auch, dass er falsche Anschuldigungen nicht hinnehmen werde. Auf dem zivilrechtlichen Weg klagt die Mutter des Jugendlichen 12.000 Euro Schmerzensgeld für die Verletzungen ein.

Ein Beamter der Zentralstelle für interne Ermittlungen der Polizei in München berichtete, dass er von zwei Fällen der Gewaltanwendung des Beamten auf der Wache ausgeht. Wie genau der Schüler an der vorangegangenen Schlägerei beteiligt war, die überhaupt erst zu seiner Festnahme führte, blieb trotz mehrerer Zeugenvernehmungen offen.

Für den Nachmittag ist die Vernehmung des 15-Jährigen geplant, der im Prozess als Nebenkläger auftritt. Auch die an dem Einsatz beteiligten Polizisten sollen noch gehört werden. Das Urteil ist nach vier Verhandlungstagen für den 29. November geplant.

© Süddeutsche.de/dapd/dpa/infu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: