Mandatszeiten:Neue Altersversorgung für Landtagsabgeordnete

Mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern hat der Landtag am Donnerstag die Altersversorgung der Abgeordneten neu geregelt. Künftig können auch Politiker einen Versorgungsanspruch geltend machen, wenn sie nicht die Mindestdauer von zehn Jahren im Landtag (zwei Legislaturperioden) erreicht haben, zuvor oder im Anschluss aber die fehlenden Jahre als kommunale Mandatszeiten vorweisen können. Die bisherige Regelung habe in Einzelfällen "zu gewissen Härten in der Altersabsicherung" geführt, hieß es zur Begründung im CSU-Antrag. So verpasste bislang ein Abgeordneter seine Ansprüche, wenn er nach weniger als neun Jahren, sechs Monaten und einem Tag ausschied. Die Jahre im Landtag wurden dann nur bei der Rentenversicherung angerechnet. Erst vom zehnten Jahr an erhalten die Abgeordneten zur Altersversorgung 33,5 Prozent der monatlichen Diät (7849 Euro). Der prozentuale Anspruch steigt mit jedem weiteren Abgeordnetenjahr. Die Grünen lehnten die Neuregelung ab. Das Gesetz sei verfassungsrechtlich bedenklich, sagte Thomas Gehring (Grüne). Die SPD enthielt sich bei der Abstimmung.

© SZ vom 07.04.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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