Landtag:Reizthema Lebensmittelkontrollen

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Minister Glauber berichtet über die Neuregelung - die Opposition ist weiter unzufrieden

Von Christian Sebald, München

Wann immer es im Landtag um Lebensmittelkontrollen geht, ist die Stimmung schnell gereizt. So auch an diesem Donnerstag. "Ich habe gehört, dass die EU und der Bund Druck machen auf Bayern wegen der Effizienz der Lebensmittelkontrollen", sagt die Grünen-Politikerin und Vorsitzende des Umweltausschusses, Rosi Steinberger, betont harmlos vor den Mitgliedern des Gremiums zu Umweltminister Thorsten Glauber (FW). Dann fragt sie, "ob das stimmt?" Glauber reagiert maximal gereizt. "Was bezwecken Sie mit der Frage, was wollen Sie hören", poltert der Minister, der kraft Amtes für die Lebensmittelkontrollen zuständig ist. "Ich lass mich doch hier nicht vorführen."

Eigentliches Thema im Umweltausschuss ist die zentrale Kontrollbehörde Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), genauer gesagt, die rechtlichen Grundlagen, auf denen sie fußt. Die KBLV ist im Zuge des Skandals um die Firma Bayern-Ei eingerichtet worden und seit Anfang 2018 für die Überwachung von großen, überregional operierenden Lebensmittelbetrieben zuständig. Damit wollte die Staatsregierung die Landratsämter entlasten. Sie waren bis dahin alleine für die Lebensmittelkontrollen zuständig und - so hat es der Oberste Rechnungshof in einem Gutachten festgestellt - gerade mit der Überwachung von Großbetrieben überfordert. 14 Unternehmen, unter ihnen die Geflügelfirma "Wiesenhof", akzeptierten den Wechsel der Zuständigkeit nicht und klagten. Ein Teil von ihnen hatte Erfolg. Der Grund: Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Regensburg waren die Kriterien zu schwammig, nach denen Unternehmen als überregionale Großbetriebe eingestuft wurden. Der Verwaltungsgerichtshof, den der Freistaat daraufhin anrief, verlangte ebenfalls mehr Klarheit in den einschlägigen Regelungen. Die Opposition reagierte sehr aufgeregt. "Pfusch" und "handwerkliche Fehler" waren noch die mildesten Vorwürfe, die sie vorbrachte. Und natürlich zitierte sie Glauber zum Bericht in den Umweltausschuss.

Dabei hat das Umweltministerium schon vor Monaten die Rechtsgrundlagen für die KBLV überarbeitet. Nun ist eindeutig geklärt, dass sie für alle Geflügelbetriebe ab einer Schlachtkapazität von 250 000 Tieren, für alle Molkereien ab einer Jahresproduktion von 2800 Tonnen Milch und Milchprodukten und für alle Pizzahersteller zuständig ist, die mehr als 2200 Tonnen Pizza in den Handel bringen. Insgesamt sind in der Verordnung nun mehr als 50 Kriterien aufgelistet, anhand derer ein jeder Lebensmittelbetrieb feststellen kann, ob er in die Hoheit der KBLV oder in die seines Landratsamts fällt. Sicherheitshalber informiert die KBLV alle einschlägigen Großbetriebe aber noch einmal eigens über den Wechsel der Zuständigkeit.

So weit so gut, möchte man meinen. Doch die Opposition gibt sich weiter misstrauisch. Der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn beharrt wie Ausschuss-Chefin Steinberger darauf, dass sich der Landtag mit der Sache befassen müsse. Sie lassen Glaubers Beteuerungen nicht gelten, dass man mit der KBLV das Kontrollsystem deutlich gestärkt habe und es weiter stärken werde. Und wie ist das nun mit dem Druck der EU und des Bundes auf Bayern? Glauber antwortet nicht auf Steinbergers Frage. Statt seiner erklärt ein ranghoher Ministerialer sanftmütig, dass der Bund die neue KBLV anderen Ländern als Vorbild empfehle.

© SZ vom 21.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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