Landgericht Augsburg:Fall Ursula Herrmann: Gutachten wird überprüft

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann im Jahr 1981 will das Augsburger Landgericht ein umstrittenes Gutachten nochmals unter die Lupe nehmen. Der Richter ordnete am Donnerstag an, dass dafür am 21. Juni eine Sachverständige des Bayerischen Landeskriminalamtes zu einem Tonbandgerät des verurteilten Kidnappers angehört werden soll.

In dem neuen Prozess geht es um eine Schmerzensgeldforderung von Ursulas Bruder Michael Herrmann, der von dem im Gefängnis sitzenden Täter 20 000 Euro verlangt. Der 67 Jahre alte Häftling bestreitet bis heute, für den Tod der Schülerin verantwortlich zu sein. Das Tonbandgerät, das er bei den Erpresseranrufen abgespielt haben soll, war eines der wichtigsten Indizien in dem Strafprozess.

Der Fall Ursula Herrmann zählt zu den spektakulärsten Verbrechen der Bundesrepublik. Die Zehnjährige war vor mehr als 36 Jahren am Ammersee verschleppt und in einer Kiste vergraben worden. Sie erstickte darin. Die Kripo konnte den Fall lange nicht lösen, der Entführer war daher erst 27 Jahre nach dem Verbrechen gefasst worden. Er wurde dann in Augsburg wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt, obwohl es viele Ungereimtheiten bei den Ermittlungen gab.

© SZ vom 09.02.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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