Kriminalität:Geschäft mit den Blüten blüht

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5600 falsche Banknoten entdeckte die Polizei im ersten Halbjahr

In Bayern tauchen immer mehr Falschgeld-Noten auf. Allein im ersten Halbjahr 2017 sei die Zahl der sichergestellten Euro-Blüten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als zehn Prozent gestiegen, teilte das Landeskriminalamt (LKA) auf dpa-Anfrage mit. Von Januar bis Ende Juni seien mehr als 5600 gefälschte Banknoten im Freistaat aus dem Verkehr gezogen worden.

Dem Leiter des LKA-Sachgebiets für Falschgeld, Helmut Schäfer, zufolge werden die Zahlen auch weiter nach oben gehen. "Vor dem Hintergrund, dass die Falschgeldzahlen seit fünf Jahren kontinuierlich steigen und sich seit 2013 etwa verdoppelt haben, kann man davon ausgehen, dass der Trend nicht nur bis zum Jahresende weiter anhalten wird", erklärte Schäfer.

Ein Großteil der Fälschungen komme aus dem Darknet, einem anonymen Teil des Internets. "Das erleichtert den Zugang zu Falschgeld erheblich", sagte Schäfer. Dort würden Geldfälscher vor allem 20- und 50-Euro-Blüten anbieten, die der User bestellen und sich bequem liefern lassen könne. Die Fälschungen aus dem Darknet seien eher schlechte Kopien und leicht erkennbar, berichtete Schäfer. "Man muss nur etwas stutzig werden." Ein gefälschter Schein fühlt sich dem Experten zufolge in der Regel glatter an, wie zum Beispiel normales Blatt Papier. Hält man eine echte Banknote gegen das Licht, ist das Wasserzeichen als Schattenbild zu sehen und beim Kippen verändern sich die Hologrammelemente. "Auch bei extrem zerknüllten Scheinen sollte man genauer hinschauen", sagt Schäfer.

Mit diesem Trick würden Betrüger versuchen, Fälschungsmerkmale zu verschleiern.

Am häufigsten werden Blüten dort in Umlauf gebracht, wo man nur geringe Beträge ausgibt, um so besonders viel Wechselgeld zu erhalten, wie Schäfer erklärt. "Bäckereien, Bars oder Supermärkte sind besonders beliebt." Wer unverschuldet Falschgeld in die Finger bekommt, sollte damit zur Polizei gehen. Weiter verwenden darf man es nicht - andernfalls macht man sich strafbar. Das Geld wird aber nicht erstattet.

© SZ vom 31.07.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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