Gastgewerbe:Noch kein Termin für neues Gesetz gegen Bettensteuern fix

Ein Doppelzimmer in einem Hotel. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

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München (dpa/lby) - Für ein Gesetz zur Verhinderung von Bettensteuern in Bayern gibt es noch immer keinen Umsetzungstermin. Die Staatsregierung hat dafür eine Novelle des Kommunalabgabengesetzes angekündigt. „Der genaue Zeitpunkt, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, steht allerdings noch nicht fest“, sagte eine Sprecherin des zuständigen Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Das Gesetz werde aber „demnächst geändert“.

Mit der Gesetzesnovelle soll Kommunen grundsätzlich die Einführung einer entsprechenden Abgabe verboten werden, wie sie aktuell von der Landeshauptstadt München geplant ist. Sollte München vorher die Einführung einer Übernachtungssteuer beantragen, werde das aus rechtlichen Bedenken abgelehnt. Für den Fall hatte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angekündigt.

Auslöser des Streits war die Ankündigung der Landeshauptstadt München, als erste bayerische Kommune eine fünfprozentige Übernachtungssteuer von den Hotels zu verlangen. Während die Staatsregierung auf Seiten des Hotels- und Gaststättengewerbes steht und dagegen ist, fordern der Städtetag und die Stadt München die kommunale Hoheit, eigenständig über entsprechende Abgaben entscheiden zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übernachtungssteuern erst im März für verfassungsgemäß erklärt.

Im Gegensatz zu Experten und Kommunen rechnet die Staatsregierung infolge von kommunalen Bettensteuern mit negativen Folgen für den Tourismus. Angesichts der starken Belastungen durch die Corona-Pandemie und in der aktuellen Energiekrise wäre das ein fatales Signal. Eine Übernachtungssteuer erhebt bislang keine Gemeinde in Bayern - in anderen Bundesländern ist die Abgabe aber vielerorts üblich.

© dpa-infocom, dpa:221230-99-52207/2

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