In einem Prozess um Kirchenasyl hat das Amtsgericht Würzburg gegen eine Ordensschwester des unterfränkischen Klosters Oberzell eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen - wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt. Die Verwarnung wurde mit einer Höhe von 500 Euro festgesetzt.
Es liege eine vorsätzliche, rechtswidrige Tat vor, urteilte der Würzburger Amtsrichter René Uehlin am Mittwoch. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und richtet sich nur gegen einen der beiden vorgeworfenen Fälle (Az.: 7 Cs 892 Js 4950/20). Der andere Fall wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen offener Fragen vorläufig eingestellt.
Die Ordensschwester Juliana Seelmann musste sich zunächst wegen zwei Fällen des Kirchenasyls vor dem Amtsgericht verantworten. Die Oberzeller Franziskanerinnen hatten in den Jahren 2019 und 2020 jeweils eine Nigerianerin ins Kloster in Zell am Main (Landkreis Würzburg) aufgenommen. Die Frauen seien vor Menschenhändlern geflohen, die sie zur Prostitution gezwungen hätten, berichtete Schwester Juliana, die Menschenrechtsbeauftragte des Kloster, vor Gericht.