Klage:Rehe, Hirsche und Gämsen im Visier

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Rehe zählen zu den häufigsten großen Wildtieren in den Wäldern in Bayern. Damit die Wälder besser gedeihen, fordern viele Naturschützer, Waldbesitzer und Förster eine schärfere Jagd auf die Tiere. (Foto: Felix Kästle/dpa)

Förster und Naturschützer vertreten den Grundsatz "Wald vor Wild". Nun sehen sie sich vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt

Von Christian Sebald, München

Am Mittwoch ist es so weit: Dann endet die Schonzeit für Rehböcke und junge Rehe, die ohne Nachwuchs sind. Zwar dürfen ältere Rehe und ihre Kitze, Rotwild und Gämsen erst später im Jahr gejagt werden. Aber der 1. Mai markiert den Beginn der Jagdsaison. Wie immer zu diesem Stichtag wird auch dieses Mal der uralte Streit um die Jagd an Fahrt gewinnen. In seinem Zentrum steht die Frage: Schießen die Jäger ausreichend viele Rehe, Hirsche und Gämsen? Die Jäger antworten fast ausnahmslos mit Ja. Was Hirsche und Gämsen anbelangt, meinen viele, dass sie am, wenn nicht gar über dem Limit sind.

Die Förster und die Naturschutzverbände sehen das ganz anders. Aus ihrer Sicht schießen die Jäger viel zu wenig Rehe, Rotwild und Gämsen. Sie berufen sich auf die forstlichen Gutachten, welche die Forstverwaltung alle drei Jahre erstellt. Danach frisst das Wild vielerorts die jungen Bäume so ab, dass viele Wälder nicht natürlich nachwachsen können. Das ist eine fundamentale Verletzung des Grundsatzes "Wald vor Wild", der sowohl im Wald- als auch im Jagdgesetz verankert ist. Laut aktuellem Gutachten ist der Verbiss in 47 Prozent der Hegegemeinschaften Bayerns zu hoch oder deutlich zu hoch - in fast der Hälfte der regionalen Einheiten also, zu denen die Jagdreviere im Freistaat zusammengefasst sind. Der Bund Naturschutz und andere Organisationen bekräftigen denn auch ihre jahrelange Forderung nach einer schärferen Jagd.

Unlängst haben sie mächtige Unterstützung bekommen. So sieht das zumindest Meinhard Süß. "Es hat ja nicht nur das Verwaltungsgericht München geurteilt, dass unser Jagdwesen klar dem gesetzlichen Grundsatz ,Wald vor Wild' folgen muss", sagt Süß, "sondern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies mit entsprechenden Beschlüssen bekräftigt." Süß ist Förster, er hat lange Jahre den Staatsforstbetrieb in Oberammergau geleitet und er engagiert sich in der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW), die ebenfalls für eine Verschärfung der Jagd plädiert. Nach jahrelangem Stillstand, sagt er, hätten Jäger und Jagdbehörden ins Stammbuch geschrieben bekommen, dass sie den Grundsatz "Wald vor Wild" folgen müssen.

Anlass von Urteil und Beschlüssen war die Klage eines Jägers aus dem oberbayerischen Werdenfelser Land gegen den Abschussplan für sein Revier. Der Abschussplan ist das offizielle Dokument, in dem die Landratsämter festlegen, wie viel Wild im jeweiligen Revier erlegt werden muss. Die Abschusspläne sind unter den Jägern höchst umstritten. So auch in dem Fall im Werdenfelser Land. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen verpflichtete den Jäger, 39 Stück Rotwild und neun Stück Gamswild zu jagen. Zur Begründung verwies die Behörde auf den laut forstlichem Gutachten hohen Wildverbiss in der Region. Der Jäger wollte nur 28 Stück Rotwild und sechs Gämsen zum Abschuss freigeben. Also klagte er.

Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs betonen nicht nur die überragende Bedeutung des Waldes für das Klima, den Wasserhaushalt und andere lebensnotwendige Naturgüter. Sondern sie leiten direkt aus der Bayerischen Verfassung das Gebot ab, den Wald "auch vor Schäden durch zu hohen Wildbestand zu schützen". Mehrfach bekräftigen sie den Grundsatz "Wald vor Wild" und halten fest, dass die forstlichen Gutachten eine "taugliche Grundlage" für die Abschusspläne sind. Den Wildverbiss stufen sie als wichtigstes Indiz für die Beurteilung der Frage ein, ob der Wildbestand zu hoch ist.

"So klar sind alle Grundsätze im Wald- und im Jagdrecht schon lange nicht mehr festgestellt worden", sagt Süß. "Es ist an den Jagdbehörden, sie nun umzusetzen." Damit die Landratsämter die Beschlüsse auch wirklich mitbekommen, haben der Bund Naturschutz, die ANW und andere Organisationen sie ihnen schriftlich erläutert. Beim Jagdverband bestreiten sie derweil die Bedeutung der Beschlüsse. Zum einen gehe der Kläger dagegen vor, heißt es in einem Brief von Jägerpräsident Jürgen Vocke an die Landräte. Zum anderen hätten sie keine "allgemeingültige Verbindlichkeit".

© SZ vom 25.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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