Die Personalsituation an den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften sei zwar "allgemein angespannt", eine "geordnete Zivil- und Strafrechtspflege" sei jedoch "auch mit den gegenwärtigen Ressourcen gewährleistet". Dieses Fazit zieht die bayerische Justizministerin Beate Merk in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Christine Stahl.
Hintergrund der Anfrage ist die Äußerung einer Würzburger Amtsrichterin in einem Verfahren gegen einen Rechtsanwalt, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er einen Ermittlungsrichter kritisiert hatte. Dabei ging es um einen von dem Ermittlungsrichter erlassenen Durchsuchungsbeschluss für die Anwaltskanzlei, der nach Ansicht des Anwalts nicht den vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen entsprach.
In ihrer mündlichen Urteilsbegründung hatte die Amtsrichterin gesagt, die Verfassungsrichter in Karlsruhe hätten "keine Ahnung von der Realität". Die Justiz habe weder genug Zeit noch genügend Personal, um jeden Beschluss so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht sich das vorstelle. In der dienstlichen Stellungnahme, die das Ministerium von der Amtsrichterin einholte, klingt das jetzt etwas anders.
Sie habe ausgeführt, heißt es darin, "dass die Richter am Amtsgericht selbstverständlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kennen und vor ihrer Entscheidung auch alle erforderlichen Überprüfungen vornehmen". Allerdings würden die Richter wegen ihrer hohen Arbeitsbelastung zu der vom Staatsanwalt vorgebenen Begründung nicht noch eine weitergehende Begründung schreiben. Es sei "nicht die Zeit gegeben, zu jedem Beschluss eine wissenschaftliche Abhandlung zu schreiben", zitiert das Justizministerium aus der Stellungnahme der Amtsrichterin.
Nach Darstellung des Ministeriums ist die Personallage am Amtsgericht Würzburg sogar noch vergleichsweise gut. Die durchschnittliche Belastung bayerischer Richter liege nach einem Personalbedarfsberechnungssystem bei 1,13. Das bedeutet, dass ein Richter statistisch die Arbeit von 1,13 Richtern bewältigen müsse.
In Würzburg liege diese Kennziffer mit 1,1 geringfügig unter der bayerischen Durchschnittsbelastung. Die Personalausstattung des Amtsgerichts Würzburg stehe damit einer Prüfung von Durchsuchungsbeschlüssen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "keinesfalls entgegen", heißt es in der Antwort der Ministerin auf die Anfrage der Abgeordneten Christine Stahl.