Innenministerium:Überwachung eingeschränkt

Auf Druck des Bundesverfassungsgerichtes muss Bayern seine automatische Erfassung von Autokennzeichen (AKE) einschränken. Demnach dürfen die Nummernschilder nicht mehr direkt an den Grenzübergängen gescannt werden. Künftig sei die Nutzung unter anderem nur noch zur Abwehr von Gefahren für bedeutende Rechtsgüter wie Leib und Leben zulässig, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Darüber hinaus dürfe die AKE außerhalb des 30-Kilometer-Grenzbereichs nur noch auf Bundesautobahnen, Europastraßen und Bundesstraßen eingesetzt werden. Herrmann betonte, dass die Kennzeichenerfassung weiter ein unverzichtbares Fahndungsinstrument für mehr Sicherheit bleibe. Die AKE sei weiterhin an polizeilichen Kontrollstellen und bei der Schleierfahndung mit der Verfassung grundsätzlich vereinbar. Das Polizeiaufgabengesetz soll schnellstmöglich entsprechend geändert werden.

© SZ vom 06.06.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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