Hochschule:Unis dürfen künftig Studienanwärter testen

Angesichts der hohen Zahl von Studienabbrechern sollen Bayerns Hochschulen Studienbewerber künftig auf ihre Eignung testen dürfen - wenn auch unverbindlich. Das Kabinett beschloss am Dienstag einen Gesetzentwurf von Wissenschaftsminister Ludwig Spaenle (CSU), mit dem ein "Studienorientierungsverfahren" eingeführt werden soll. Die Hochschulen können selbst entscheiden, wie sie die Orientierung der Studienbewerber fördern wollen: ob mit Tests, Probevorlesungen, Beratungsgesprächen oder anderen Angeboten. "Das können die Universitäten gestalten, wie sie wollen", sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) nach der Kabinettssitzung. Das Ziel jedoch ist klar: "Wir hoffen, dass die Zahl der Studienabbrecher reduziert werden kann." Denn das Orientierungsverfahren soll dazu führen, dass Studienbewerbern ein gescheitertes Studium erspart bleibt, indem sie schon vorher erkennen, dass sie für ihr Wunschfach nicht die besten Voraussetzungen mitbringen. Huber zitierte eine bundesweite Statistik, der zufolge die Studienabbrecherquote 2012 bei 28 Prozent lag. Sofern Hochschulen sich entscheiden sollten, Studienbewerber zu testen, werden die Ergebnisse auf jeden Fall unverbindlich sein. Auch wer schlecht abschneidet, wird sich für sein gewünschtes Fach anmelden können.

© SZ vom 05.10.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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