Gegen das umstrittene Handelsabkommen Ceta gibt es massive Proteste, Gegner haben mehrere Zehntausend Unterschriften gesammelt - doch ein Volksbegehren in Bayern wird es nun nicht geben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer solchen Bürgerbefragung seien nicht gegeben, entschied der bayerische Verfassungsgerichtshof in München.
Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten das Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union verhindern. Dazu hatten sie mehr als 30 000 gültige Unterschriften - und damit mehr als die notwendigen 25 000 - eingereicht. Durch ein Volksbegehren könnte eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Landtag eingebracht und - falls dieser sie nicht annimmt - über einen Volksentscheid herbeigeführt werden.
Das Innenministerium hatte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch zunächst abgelehnt. Dabei argumentierte das Ministerium, mit der Ratifizierung von Ceta durch die Bundesrepublik Deutschland würden keine Gesetzgebungsrechte der Bundesländer auf die EU übertragen. Lehnt das Ministerium ein Volksbegehren ab, ist es verpflichtet, den Verfassungsgerichtshof anzurufen. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs muss die bayerische Staatsregierung nun kein Volksbegehren durchführen.
Mit dem Freihandelsabkommen wollen die EU und Kanada ihre Wirtschaftsbeziehungen auf eine neue Basis stellen. Durch den Wegfall von Zöllen und anderen Handelshemmnissen soll es in den Augen der Befürworter mehr Wachstum geben - auf beiden Seiten des Atlantiks. Die Abkürzung Ceta steht für "Comprehensive Economic and Trade Agreement" (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen).
Kritiker befürchten, dass durch das Abkommen Natur- und Umweltstandards unterminiert werden könnten. Zudem haben viele den Eindruck, es finde eine Art Geheimpolitik statt; sie befürchten, dass Streitigkeiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden könnten. Sie haben die Sorge, dass Verbraucher nicht ausreichend informiert würden.