Gesundheitssystem:Beweisumkehr bei Behandlungsfehlern

Die AOK Bayern - mit rund 4,5 Millionen Versicherten die größte Kasse im Freistaat - hat am Freitag eine zumindest teilweise Beweisumkehr bei ärztlichen Behandlungsfehlern gefordert. "Derzeit müssen die Patienten beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser Fehler den Gesundheitsschaden verursacht hat", sagte der stellvertretende AOK-Vorstandsvorsitzende Hubertus Räde. Aus Rädes Sicht ist dies ein Unding: "Wir fordern bei Behandlungsfehlern eine erleichterte Beweisumkehr." Die involvierten Ärzte oder Kliniken müssten dann beweisen, dass der Fehler, der ihnen unterlaufen ist, nicht die Ursache für den festgestellten Gesundheitsschaden ist. Ganz sind hier die Patienten aber nicht aus der Pflicht: Sie müssten auch dann belegen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und ein Gesundheitsschaden entstanden ist. Die AOK betonte, dass damit zumindest die größere Last der Beweisführung bei jenem liege, "der nachweislich den Fehler begangen hat".

© SZ vom 16.09.2017 / dm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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