Gerichtsentscheidung:Asylbewerber darf Ausbildung beginnen

Von Dietrich Mittler, München

Erneut hat sich in Bayern ein Asylbewerber vor Gericht erfolgreich gegen die Verweigerung einer Beschäftigungserlaubnis gewehrt, wenn auch längst nicht im von ihm erhofften Ausmaß. Zumindest aber hat der 21-jährige Mann aus dem westafrikanischen Staat Sierra Leone nun einen juristischen Etappensieg davon getragen. Das Verwaltungsgericht München verpflichtete die für den Asylbewerber zuständige Ausländerbehörde Starnberg auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung dazu, "dem Antragsteller vorläufig bis zur Entscheidung im Klageverfahren die Erlaubnis für die Ausbildung als Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführer und Transport zu erteilen".

Das Gericht begründete seine vorläufige Eilentscheidung damit, dass Härten für den Betroffenen "in jedem Fall zu vermeiden seien", auch wenn er im Hauptsache-Verfahren nicht unbedingt einen leichten Stand haben wird: Weder habe er, wie die Ausländerbehörde kundtat, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Pass vorgelegt, was die Behörde als Verletzung seiner Mitwirkungspflichten wertet. Noch habe er eine gute Bleibewahrscheinlichkeit. Sein erster Asylantrag war abgelehnt worden.

Aufsehen erregt hatte in diesem Jahr auch der Fall eines Afghanen. Der hatte vor Gericht gegen das Landratsamt Freising durchgesetzt, dass die Behörde die Verweigerung der Ausbildungserlaubnis neu prüfen muss.

© SZ vom 16.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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