Gericht:Brand von Schneizlreuth: Verteidiger legen Revision gegen Haftstrafe ein

Das ausgebrannte Gästehaus in Schneizlreuth (Foto: dpa)
  • Die Verteidiger erwägen, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
  • Ihr Mandat war am Freitag zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er hatte Menschen in einem Bauernhof übernachten lassen, ohne die Brandschutzauflagen zu erfüllen.
  • Bei einem Feuer waren im Mai 2015 sechs Menschen ums Leben gekommen.

Nach der Haftstrafe im Prozess um das Brandinferno von Schneizlreuth mit sechs Toten haben die Verteidiger Rechtsmittel eingelegt. Rechtsanwalt Harald Baumgärtl bestätigte am Dienstag Informationen der Passauer Neuen Presse, dass der Revisionsantrag beim Landgericht Traunstein eingereicht worden sei.

Das Gericht hatte am Freitag den Inhaber einer Eventagentur zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er Urlauber in einem denkmalgeschützten Bauernhof in Oberbayern untergebracht hat, ohne sich um den Brandschutz zu kümmern. Die beiden Verteidiger hatten auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. Anwalt Baumgärtl erklärte, dass nun erst einmal das schriftliche Urteil abgewartet werden soll. Dann werde entschieden, ob der Fall vor den Bundesgerichtshof gebracht werden soll oder die Revision zurückgezogen wird.

Der 47 Jahre alte Pächter des Hofes war der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Bei dem Feuer waren an Pfingsten 2015 sechs Mitarbeiter einer Baufirma aus dem niederbayerischen Arnstorf ums Leben gekommen, an die 20 Gäste wurden teils schwer verletzt.

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Von Matthias Köpf

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