Der Ärger reißt bei den Freien Wählern nicht ab. Jetzt sorgt Bernhard Pohl erneut für Schlagzeilen. Nach seiner Alkoholfahrt im Juli hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen den schwäbischen Landtagsabgeordneten erhoben.
"Die Anklagebehörde geht nach Abschluss der Ermittlungen davon aus, dass der Abgeordnete am 22.07.2015 in München ein Fahrzeug führte, obwohl er aufgrund von vorangegangenem Alkoholgenuss dazu nicht mehr sicher in der Lage war", teilte die Behörde am Donnerstag mit. Eine Alkoholprobe habe damals einen Mittelwert von 1,29 Promille ergeben. Juristisch gilt ein Wert von 1,1 Promille als Beleg für "absolute Fahruntüchtigkeit".
Abgeordneter Bernhard Pohl:Mit knapp 1,3 Promille am Steuer
Eindeutig eine Straftat: Der Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl war bei seiner Trunkenheitsfahrt "absolut fahruntüchtig", teilt die Staatsanwalt mit. Dem Politiker droht nun richtiger Ärger - auch mit den Freien Wählern.
Pohl hatte sich nach dem Sommerempfang des Landtags betrunken hinters Steuer gesetzt. Er räumte die Tat ein, der Landtag hatte seine Immunität kürzlich aufgehoben.
Für Trunkenheit im Verkehr sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Pohl ist Wiederholungstäter und bereits wegen einschlägiger Verkehrsdelikte vorbestraft.