Folgenreicher Polizeieinsatz in Rosenheim:"Im Würgegriff des Beamten"

Lesezeit: 2 min

Die Rosenheimer Polizei soll eine Familie grundlos geschlagen und gefesselt haben, die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben - allerdings gegen die Familie. Jetzt bezeugen Nachbarn die Aggressivität der Beamten. Ein Anwalt bezweifelt, dass es eine rechtliche Grundlage für das harte Eingreifen der Polizei gab.

Hans Holzhaider

Für den gewalttätigen Einsatz von Polizisten gegen eine Familie in Pfaffenhofen (Landkreis Rosenheim) gab es nach Darstellung des Münchner Rechtsanwalts Hartmut Wächtler keinerlei rechtliche Grundlage. Wächtler vertritt die 36-jährige Sandra B., die ebenso wie ihr Ehemann Toni B. und ihre Eltern Josef und Aloisia E. von der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt wurde.

Zwei Zivilbeamte der Polizeiinspektion Rosenheim hatten in dem Mietshaus, das dem ehemaligen Polizeibeamten Josef E. und seiner Ehefrau gehört, nach einem Mann gesucht, der zu einer psychiatrischen Untersuchung vorgeführt werden sollte. Nachdem Sandra B. den Beamten mitgeteilt hatte, dass der Gesuchte nicht mehr dort wohne, war sie von den Beamten aufgefordert worden, sich auszuweisen. Als die Frau die Wohnungstür schließen wollte, um ihren Ausweis zu holen, stellte einer der Beamten seinen Fuß in die Tür.

Nachdem der Ehemann dazugekommen war, kam es zu einem heftigen Handgemenge, an dem insgesamt zehn Polizisten beteiligt waren. Die vier Mitglieder der Familien B. und E. waren dabei nach ihrer Darstellung von den Beamten völlig unmotiviert geschlagen, zu Boden gerungen und gefesselt worden.

Für die Beamten habe es keinerlei rechtliche Begründung gegeben, Sandra B. zur Angabe ihrer Personalien zu zwingen, geschweige denn sie am Schließen ihrer Wohnungstür zu hindern, erklärt Rechtsanwalt Wächtler. "Es gibt kein Gesetz, das der Polizei gestattet hätte, von Frau B. ihre Personalien zu verlangen oder einen Fuß in die Tür ihrer Wohnung zu stellen." Selbst wenn die Frau versucht hätte, den Beamten von ihrer Türschwelle zu schieben - wie die Anklage behauptet, Sandra B. aber bestreitet - "so wäre dies gerechtfertigt gewesen", sagt Wächtler. Alle weiteren körperlichen Auseinandersetzungen hätten sich aus diesem rechtswidrigen Eingriff der Polizei in die Grundrechte von Frau B. auf Unverletzlichkeit ihrer Wohnung und die Freiheit ihrer Person ergeben.

Die Aussagen von Nachbarn der Familie B. bestätigen deren Darstellung. Eine 28-jährige Frau sagte aus, dass Josef E. sich den Beamten gegenüber als Hausbesitzer vorgestellt habe. Kurz darauf habe sie durch den Türspion gesehen, wie Josef E. "im Würgegriff eines Beamten war". Sie habe auch gesehen, wie Sandra B. gefesselt auf dem Boden lag und ein Beamter ihr sein Knie in den Rücken drückte. Sie habe Sandra B. mehrmals sagen gehört, dass sie keine Luft mehr bekomme. Insgesamt, so die Zeugin, habe sie sich geschockt gefühlt von der Aggressivität und Brutalität der Polizei. Ähnlich äußerte sich ein 78-jähriger Nachbar, der sah, wie zwei Polizisten die 62-jährige Aloisia E. zu Boden rissen. "Das ging alles sehr schnell und ich habe es als sehr brutal empfunden", sagte der Nachbar.

Mit dem Vorfall ist auch der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags befasst. Das Innenministerium erklärte, der Fall werde von der Dienstaufsicht geprüft. Man werde aber den Abschluss der Ermittlungen abwarten. Das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd lehnt bisher jede Stellungnahme ab.

© SZ vom 20.09.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: