Flächenfraß:"Durchsichtiges Manöver"

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CSU-Politiker kritisiert Staatsregierung wegen Volksbegehren

Der CSU-Umweltpolitiker Josef Göppel übt scharfe Kritik an der Einschätzung des Innenministeriums, das Volksbegehren "Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt" sei verfassungswidrig. Deshalb will die Staatsregierung den Bayerischen Verfassungsgerichtshof anrufen. "Das ist ein durchsichtiges Manöver", sagt der frühere Bundestagsabgeordnete. "Die Staatsregierung hofft wohl, sich in dem Streit über die Landtagswahl retten zu können, indem es eine langwierige juristische Auseinandersetzung anzettelt." Zugleich erklärte Göppel, er werde das Volksbegehren so lange unterstützen, wie sich Staatsregierung und Landtags-CSU weigerten, verbindliche Vorgaben für den Flächenverbrauch zu erlassen. "Alle bisherigen Vorschläge basieren darauf, dass die Kommunen sie aus freien Stücken umsetzen", sagt Göppel. "Dabei ist inzwischen allen klar, dass man ohne verbindliche Vorgaben den Flächenfraß nicht eindämmen können wird."

Göppel kann sich mit seiner Kritik auf die Kabinettsvorlage zu dem Volksbegehren berufen. Darin heißt es, "das Fristengefüge (in dem weiteren Verfahren für das Volksbegehren, Anm. d. Red.) würde es zulassen, bei einer eventuellen Zulassung durch den Verfassungsgerichtshof die zweiwöchige Eintragungsfrist so zu wählen, dass das Volksbegehren erst nach der Landtagswahl durchgeführt werden kann". Anders gesagt: Das Innenministerium glaubt, den Streit um den Flächenfraß durch die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Wahlkampf heraushalten zu können. Wie die Grünen, ÖDP und die Umweltverbände, die das Volksbegehren initiiert haben, hält Göppel eine Obergrenze für den Flächenverbrauch von fünf Hektar am Tag für angemessen. "Das entspricht der Hälfte des aktuellen Flächenverbrauchs von zehn Hektar täglich", sagt Göppel. "Damit ist die Obergrenze ausgesprochen moderat gewählt und keinesfalls die massive Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung, von der die Städte, Gemeinden und das Ministerium reden."

© SZ vom 12.04.2018 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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