Fall Nadler:Verwandtenaffäre endet mit Urteil

Nach viereinhalb Jahren ist der Rechtsstreit um die Verwandtenaffäre zwischen dem ehemaligen Chefredakteur des Nordbayerischen Kurier, Joachim Braun, und dem Freistaat Bayern beendet. Das Bundesverwaltungsgericht gab Braun recht. Der ehemalige Abgeordnete Walter Nadler aus Bayreuth muss offenlegen, wie viel er seiner Frau bezahlte. Nadler (CSU) hatte sie von 1995 bis 2013 als Sekretärin in seinem Abgeordnetenbüro angestellt. Ihr Gehalt bekam er vom Landtagsamt und damit vom Steuerzahler erstattet. Nadler weigerte sich, die Bezüge offenzulegen, die damalige Landtagspräsidentin Barbara Stamm stellte sich hinter ihn. Der Fall ging durch zwei Instanzen. Während das Verwaltungsgericht München aufgrund der Pressefreiheit die Offenlegung verlangte, berief sich der bayerische Verwaltungsgerichtshof auf das bayerische Abgeordnetengesetz, demzufolge Mitarbeitergehälter nicht veröffentlicht werden müssten. Mit dem jetzigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird diese Entscheidung abschließend korrigiert. Das Informationsinteresse der Presse überwiege die schutzwürdigen Belange des Abgeordneten und der von ihm beschäftigten Verwandten, heißt es in der Begründung. Die Presse entscheide in eigener Hoheit, was von öffentlichem Interesse ist, sagt Rechtsanwalt Johannes Weberling. Das sei eigentlich selbstverständlich - auch in Bayern. Der relativ neue Presserat am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aber habe "ein völliges Unverständnis für die Pressefreiheit" durchblicken lassen. Jetzt habe der Freistaat es schriftlich, dass die presserechtlichen Grundsätze auch in Bayern gelten. Nach mehr als vier Jahren erfährt die Öffentlichkeit nun, wie viel Nadler seiner Frau zahlte: In etwa 13 Jahren knapp 310 000 Euro.

© SZ vom 22.12.2018 / nell - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: