Revision geht vor der Bundesgerichtshof
Der neue Verteidiger von Gustl Mollath hat am Montagabend die angekündigte Revisionsbegründung gegen den Freispruch für Mollath eingereicht. Das Landgericht Regensburg werde die Revision nun dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorlegen, berichtete der Münchner Strafverteidiger Adam Ahmed.

Nach Freispruch:Mollath legt Revision ein
Gustl Mollath ist mit seinem Freispruch unzufrieden. Nun hat er einen neuen Anwalt - und der hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Regensburger Landgerichts eingelegt. Doch ist eine Revision überhaupt zulässig?
Im Sommer war der 58 Jahre alte Mollath im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Körperverletzung seiner früheren Ehefrau zwar freigesprochen worden. Das Regensburger Gericht schloss aber dabei eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht aus. Dass die Kammer den Tatvorwurf grundsätzlich als richtig ansah, "wollte und will Mollath nicht auf sich sitzen lassen", betonte sein Anwalt Ahmed am Montag.
Jahrelanger Kampf für Wiederaufnahme
Mollath war erstmals 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Dort saß Mollath seiner Ansicht nach zu Unrecht. Jahrelang kämpfte er um Wiederaufnahme seines Verfahrens.

Prozess in Regensburg:Der seltsame Gustl Mollath
Deutschlands bekanntester Psychiatriepatient wird an diesem Donnerstag vom Landgericht Regensburg freigesprochen. Doch das entlastet weder das bayerische Justizsystem noch Gustl Mollath selbst.
Der Fall Mollath hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst. In dem Prozess in Regensburg hatte sich Mollath mit seinen bisherigen Verteidigern überworfen und deswegen dann Ahmed beauftragt.