Fall Mollath:Anwalt geht gegen Urteil vor

Gustl Mollath im Gerichtssaal: Er wurde freigesprochen, geht jetzt aber trotzdem gegen das Urteil vor. (Foto: dpa)
  • Gustl Mollaths neuer Verteidiger reicht Revisionsbegründung gegen den Freispruch ein.
  • Im Wiederaufnahmeverfahren wurde Mollath vom Vorwurf der Körperverletzung seiner früheren Ehefrau freigesprochen, doch das Gericht schloss eine Schuldunfähigkeit nicht aus.

Revision geht vor der Bundesgerichtshof

Der neue Verteidiger von Gustl Mollath hat am Montagabend die angekündigte Revisionsbegründung gegen den Freispruch für Mollath eingereicht. Das Landgericht Regensburg werde die Revision nun dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorlegen, berichtete der Münchner Strafverteidiger Adam Ahmed.

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Im Sommer war der 58 Jahre alte Mollath im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Körperverletzung seiner früheren Ehefrau zwar freigesprochen worden. Das Regensburger Gericht schloss aber dabei eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht aus. Dass die Kammer den Tatvorwurf grundsätzlich als richtig ansah, "wollte und will Mollath nicht auf sich sitzen lassen", betonte sein Anwalt Ahmed am Montag.

Jahrelanger Kampf für Wiederaufnahme

Mollath war erstmals 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Dort saß Mollath seiner Ansicht nach zu Unrecht. Jahrelang kämpfte er um Wiederaufnahme seines Verfahrens.

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