Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:Gericht prüft Zwangshaft für bayerische Minister

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  • Das Verwaltungsgericht München hat ein Zwangsgeld gegen den Freistaat Bayern verhängt, weil er kein Diesel-Fahrverbot in der Landeshauptstadt plant.
  • Weil sich die Landesregierung bislang unbeeindruckt zeigte, hat die Deutsche Umwelthilfe Zwangshaft für die damalige Umweltministerin beantragt.
  • Nun sollen die Richter am Europäischen Gerichtshof entscheiden, ob so eine Maßnahme in Bayern möglich oder sogar geboten sei.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen, ob er bayerische Amtsträger inhaftieren darf, um ein Diesel-Fahrverbot in der Landeshauptstadt München zu ermöglichen. Der Senat habe die Richter in Luxemburg um Klärung gebeten, weil das deutsche Recht eine gerichtlich verhängte Zwangshaft von Amtsträgern gar nicht vorsehe. Die Frage sei, ob sie europarechtlich möglich oder sogar geboten sei, teilte der Verwaltungsgerichtshof am Dienstag in München mit.

Das Verwaltungsgericht München hatte den Freistaat Bayern zu einem Zwangsgeld von 4000 Euro verurteilt, weil er kein Diesel-Fahrverbot in München plant. Bayern müsse den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt aktualisieren, damit der Stickoxid-Grenzwert eingehalten werden könne. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte vor dem Verwaltungsgericht im Januar vergebens beantragt, die damalige bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) in Zwangshaft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt. Die DUH reichte Beschwerde ein, der Verwaltungsgerichtshof beschloss jetzt die Vorlage beim EuGH.

Denn nach einem früheren EuGH-Urteil seien nationale Gerichte verpflichtet, gegen nationale Behörden "jede erforderliche Maßnahme zu erlassen", um die Einhaltung der europäischen Luftreinhalterichtlinie sicherzustellen. "Ob dies auch die vorliegend beantragte Anordnung von Zwangshaft umfasst, wenn Zwangsgelder zuvor fruchtlos waren und auch künftig keinen Erfolg versprechen, ist unklar und soll nun im Wege der Vorlage durch den EuGH geprüft werden", erklärten die Verwaltungsrichter.

Die Generalanwältin am EuGH hatte der Wirtschaftswoche gesagt: "Der Umstand, dass in Bayern Gerichtsentscheidungen nicht umgesetzt werden und sogar Zwangsgelder keine Wirkung zeigen, ist schon sehr bedenklich." Das Umweltministerium teilte dagegen mit, der Freistaat habe "Rechtsmittel auch im Vollstreckungsverfahren ergriffen. Dies kann nicht als mangelnde Rechtsstaatlichkeit missinterpretiert werden."

© SZ vom 21.11.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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