Entschädigungsprozess:Strauß-Anwälte lehnen Richter ab

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900.000 Euro fordert Max Strauß vom Freistaat Bayern - und gleich zu Beginn des Prozesses gibt es Ärger. Die Anwälte von Strauß haben die Verhandlung kurzerhand platzen lassen.

Hans Holzhaider

Mehr als elf Jahre lang lag Max Strauß, der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, im Clinch mit der Justiz: 1995 leitete die Staatsanwaltschaft Augsburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein, 2007 wurde Max Strauß freigesprochen, nachdem der Bundesgerichtshof eine vorangegangen Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe aufgehoben hatte.

Max Strauß verklagt das Land Bayern auf die Zahlung von 900.000 Euro. (Foto: dpa)

Jetzt bittet Max Strauß den Staat zur Kasse. Er fordert 800.000 Euro als Entschädigung für Vermögens- und Gesundheitsschäden und weitere 100.000 Euro als Schmerzensgeld, weil er durch unzulässige Informationen der Justizbehörden an die Presse in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden sei.

Ein Termin vor dem Landgericht München, bei dem über die Ansprüche verhandelt werden sollte, wurde aber am Dienstag kurzfristig abgesagt. Strauß' Anwälte, unter ihnen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, lehnten die Richter der zuständigen 15. Zivilkammer wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Als Grund nannten sie eine aus ihrer Sicht unvollständige und irreführende Pressemitteilung des Landgerichts.

In der nur 14 Zeilen langen Pressemitteilung fehlt nach Ansicht der Strauß-Anwälte insbesondere ein Hinweis darauf, dass der Anspruch ihres Mandanten auf eine Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz schon in dem freisprechenden Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig bestätigt wurde. Nach diesem Urteil steht Strauß eine Entschädigung aus Anlass mehrerer Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse aus den Jahren 1995 bis 2004 zu. Stattdessen, so die Anwälte, werde der unrichtige Eindruck erweckt, als stütze Strauß seine Ansprüche auf die "rechtswidrige Verurteilung" durch das Landgericht Augsburg im Juli 2004.

Strauß macht geltend, dass er wegen der verschiedenen Durchsuchungen in seiner Privatwohnung und seinem Anwaltsbüro erhebliche Einkommensverluste erlitten habe und schließlich sogar seine Zulassung als Rechtsanwalt zurückgeben musste. Außerdem hatte Strauß 2003 einen psychischen Zusammenbruch erlitten und musste auch zeitweise stationär psychiatrisch behandelt werden. Auch diese Erkrankung sei auf die "rechtswidrigen Strafverfolgungsmaßnahmen" zurückzuführen.

© SZ vom 15.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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