Die EU-Kommission hat den bayerischen Obazda in das europäische Herkunftsregister aufgenommen. Er ist damit der vierte Käse aus Bayern, der als geografische Angabe europaweit geschützt ist. Auch Allgäuer Emmentaler, Allgäuer Bergkäse und Allgäuer Weißlacker tragen Ursprungsbezeichnungen. Die Geschmacksvielfalt ist davon nicht berührt. Der EU-Schutz umfasst nur die Grundrezeptur: Künftig muss mindestens 40 Prozent Weichkäse in einem Obazda sein, wenn er diesen Namen trägt. Die Speise wird durchaus unterschiedlich verfeinert, mal mit Bier, Rahm, Zwiebeln oder Kümmel. Grundbestandteile sind aber stets Weichkäse, etwa Camembert, sowie Butter und Paprika. Mindestens eine Produktionsstufe - Erzeugung, Verarbeitung, Herstellung - muss in Bayern erfolgen. Überdies hat sich die Europäische Kommission beim Wildwuchs in der Schreibung (Obatzta, Obazter, Obatzter) kulant gezeigt: Sogar die unterschiedlichen Schreibweisen sind künftig geschützt.
Der nächste Käse:Bayerischer Obazda europaweit geschützt
Lesen Sie mehr zum Thema