Corona-Maßnahmen:Die Qual der Wahl

Lesezeit: 1 min

Kirchen müssen sich zwischen Abstand und 3G entscheiden

Von Sarah Höger, München

Die Kirchen im Freistaat könnten wieder voller werden, denn auch dort gelten seit Donnerstag gelockerte Corona-Regeln. Bisher musste während der Gottesdienste der Mindestabstand von 1,5 Meter immer eingehalten werden, viele Plätze und Sitzreihen waren deshalb gesperrt. Nun dürfen wieder mehr Menschen zum Gottesdienst - zumindest theoretisch. Denn die Kirchen dürfen laut neuester Verordnung zwischen zwei Optionen wählen: Entweder, alles bleibt wie gehabt und die Abstände und die Personenobergrenze müssen weiterhin eingehalten werden. Oder die Kirchen dürfen wieder voll besetzt werden, ohne Abstände - aber nur mit Menschen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Wer zwischen den beiden Möglichkeiten entscheiden soll, war am Donnerstag bei vielen Kirchengemeinden noch unklar. Die katholischen Pfarreien warten auf Anweisung der Bistümer. Die wollten sich größtenteils erst am Donnerstagnachmittag beraten.

Vom Bistum Augsburg hieß es bereits, dass die bisherigen Regeln mit Abstand und Personenobergrenze wohl weiter beibehalten werden, da eine Kontrolle der 3-G-Regel zu aufwendig sei. Außerdem sei der Kirchenraum meist ausreichend groß, sodass es selbst mit Abständen selten zu Überfüllung komme. Aber: "Die Entscheidung darüber liegt bei den verantwortlichen Pfarrern", sagte Bistumssprecher Ulrich Bobinger. Für Hochzeiten, Taufen oder Beerdigungen sei die 3G-Regel sinnvoll, weil die Besucher dieser Gottesdienste von den Familien definierbar seien. Hier könne eine verlässliche Anwendung der 3G-Regel gewährleistet werden.

Bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gehe man ebenfalls davon aus, dass darüber die Kirchengemeinden individuell vor Ort entscheiden dürfen, sagte Sprecher Michael Mädler. Die Landeskirche werde aber noch eine Empfehlung als Orientierung aussprechen.

Generell müssen FFP2-Masken im Gottesdienst künftig nicht mehr getragen werden, OP-Masken reichen aus. Am Sitz- oder Stehplatz in der Kirche darf die Maske sogar komplett abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zum Nachbarn aus einem fremden Haushalt eingehalten wird. Außerdem darf wieder unabhängig vom Inzidenzwert gesungen werden. Auch dann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis über 100 liegt.

© SZ vom 03.09.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: