Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen "menschenunwürdige" Haftbedingungen teilweise stattgegeben. Das zuständige Landgericht Augsburg habe sich nicht in angemessener Weise mit den zugrunde liegenden Rechtsfragen befasst, heißt es in den am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen der 2. Kammer des Ersten Senats des Verfassungsgerichts. Die Kläger hatten sich gegen die Doppelbelegung einer nach ihren Angaben nur 7,4 Quadratmeter großen Zelle und gegen das Einschließen in einer Einzelzelle für 23 Stunden am Tag gewandt. Ihre Klagen gegen die Bedingungen der Haft in Bayern waren vom Landgericht Augsburg abgewiesen worden. Auch war den beiden Männern zunächst Prozesskostenhilfe für ihre Klage versagt worden. Das Bundesverfassungsgericht wies die beiden Verfahren nun zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurück.
Bundesverfassungsgericht:Beschwerden gegen Haftbedingungen
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