Briefwahl:Votum von Toten gilt

Zeichen setzen und wirken, noch weit über den Tod hinaus, dies ist der Traum vieler Menschen. Auch bei der jetzigen Bayernwahl dürfte sich dies für eine statistisch allerdings nicht erfasste Zahl von Wählern erfüllt haben. Selbst wenn dies nun ein wenig makaber klingen mag: Bei der Landtagswahl 2018 zählen natürlich auch die Stimmen jener Bürger, die sich für die Briefwahl entschieden haben, sodann aber nach dem Absenden ihrer Wahlunterlagen gestorben sind. Ihre Wahlzettel, sind auf jeden Fall gültig - sofern den vorgegebenen Kriterien entsprechend ausgefüllt.

© SZ vom 17.10.2018 / dm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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