Bilanz nach einem Jahr:40 Verurteilungen wegen illegaler Autorennen

Den neuen Straftatbestand zur Beteiligung an illegalen Autorennen haben bayerische Richter recht schnell in konkrete Verurteilungen umgesetzt. Im vergangenen Jahr wurden im Freistaat insgesamt 40 Menschen wegen der Teilnahme an illegalen Autorennen verurteilt. Das geht aus der Strafverfolgungsstatistik 2018 hervor. Im Oktober 2017 wurde der neue Paragraf im Strafgesetzbuch eingeführt, der "verbotene Kraftfahrzeugrennen" unter Strafe stellt. Bis zu zwei Jahre Haft drohen Teilnehmern - wenn nichts passiert. Kommt es aber zu Sachschäden, Verletzten oder sogar Toten, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Anlass für die Reform waren einige spektakuläre Fälle von illegalen Autorennen mit extrem hoher Geschwindigkeit in deutschen Großstädten, bei denen Menschen schwer verletzt worden und gestorben sind. Diverse Gerichte hatten allerdings höchst unterschiedliche Urteile gefällt. Dass es bereits im Jahr nach der Novelle in Bayern 40 Verurteilte gibt, zeige, wie wichtig es war, dass der Bundesgesetzgeber hier tätig geworden ist, sagt Justizminister Georg Eisenreich (CSU) und verweist darauf, dass Bestrebungen der Staatsregierung maßgeblichen Anteil an der Reform hatten. Erst kürzlich waren am Landgericht Deggendorf zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt worden, sie hatten sich im Landkreis Regen ein Rennen geliefert, bei dem ein Mensch starb.

© SZ vom 29.11.2019 / ojo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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